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   LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19   

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LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19 (https://dejure.org/2020,48457)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15.12.2020 - 5 O 409/19 (https://dejure.org/2020,48457)
LG Freiburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 5 O 409/19 (https://dejure.org/2020,48457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 8 Abs 1 EGRL 46/2007, Art 12 Abs 1 Nr 1 EGRL 46/2007, Art 46 S 1 EGRL 46/2007, Art 5 Abs 2 S 1 EGV 715/2007, § 839 Abs 1 S 1 BGB
    Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Amtshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des "Abgasskandals"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch im Zusammenhang mit einer Motorsteuerungsmanipulation / Abgasskandals

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • KG, 03.11.2020 - 9 U 1033/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland im

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    bb) Die vom Kläger angeführten Art. 8, 12 und 46 der Richtlinie 2007/46/EG bezwecken nicht, dem einzelnen Fahrzeugerwerber oder -eigentümer - wie hier dem Kläger - Rechte zu verleihen und sind deshalb nicht individualschützend (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20, n.v.; OLG Köln, Beschluss vom 11.11.2020 - 7 U 86/20, n.v.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2020 - 6 U 4/20, n.v., S. 5-7).

    Soweit in Erwägungsgrund (17) die allgemeine Produktsicherheit sowie Sicherheit und Schutz der Verbraucher angesprochen werden und in Erwägungsgrund (18) die Fahrzeugbesitzer explizit erwähnt sind, geht es - sollte man dem überhaupt Individualschutz entnehmen wollen - jedenfalls nur um deren Sicherheit, nicht um den Schutz deren Vermögens (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20, n.v., S. 3; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 13.08.2020 - 6 U 4/20, n.v., S. 6).

    Auch in Zusammenschau des Kapitels IV (Durchführung des EG-Typgenehmigungsverfahrens) der Richtlinie 2007/46/EG mit Art. 5 der Verordnung (EG) 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen lässt sich kein subjektives Recht des Fahrzeugerwerbers oder -eigentümers erkennen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20, n.v., S. 4).

  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, wenn der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und wenn zwischen diesem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 24.03.2009 - C-445/06 - Danske Slagterier, Slg. 2009, I-2168, juris Rn. 20 und vom 05.03.1996 - C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1131, juris Rn. 51; BGH, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17, juris Rn. 22).

    Nach zutreffender Ansicht ist eine dem Dritten günstige, bloß reflexartige Wirkung nicht ausreichend, um eine Regelung als individualschützend zu qualifizieren (so Schlussanträge der Generalanwältin vom 04.09.2008 - C-445/06, EuGH Slg. 2009, I-2124 Rn. 72, BeckRS 2008, 70903; a.A. Papier/Shirvani, in: MüKo-BGB, 8. Auflage 2020, § 839 Rn. 154).

  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    bb) Die vom Kläger angeführten Art. 8, 12 und 46 der Richtlinie 2007/46/EG bezwecken nicht, dem einzelnen Fahrzeugerwerber oder -eigentümer - wie hier dem Kläger - Rechte zu verleihen und sind deshalb nicht individualschützend (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20, n.v.; OLG Köln, Beschluss vom 11.11.2020 - 7 U 86/20, n.v.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2020 - 6 U 4/20, n.v., S. 5-7).

    Soweit in Erwägungsgrund (17) die allgemeine Produktsicherheit sowie Sicherheit und Schutz der Verbraucher angesprochen werden und in Erwägungsgrund (18) die Fahrzeugbesitzer explizit erwähnt sind, geht es - sollte man dem überhaupt Individualschutz entnehmen wollen - jedenfalls nur um deren Sicherheit, nicht um den Schutz deren Vermögens (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 03.11.2020 - 9 U 1033/20, n.v., S. 3; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 13.08.2020 - 6 U 4/20, n.v., S. 6).

  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, wenn der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und wenn zwischen diesem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 24.03.2009 - C-445/06 - Danske Slagterier, Slg. 2009, I-2168, juris Rn. 20 und vom 05.03.1996 - C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1131, juris Rn. 51; BGH, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17, juris Rn. 22).

    Dieser Anspruch erfasst alle Bereiche staatlichen Handelns (BGH, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17, juris Rn. 22; Wöstmann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2020, § 839 Rn. 528) und damit sowohl das vorliegend in Frage stehende legislative Unrecht durch fehlerhafte Umsetzung einer Richtlinie in nationales Recht durch den Gesetzgeber als auch das administrative Unrecht durch die behauptete leichtfertige Erteilung der Typgenehmigung sowie eine etwaig unzureichende Überwachung der Produktion auf Übereinstimmung mit der Typgenehmigung.

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    Es fehlen Anhaltspunkte dafür, dass die Verordnung auch den Schutz des Vermögens der Fahrzeugerwerber bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, juris Rn. 13 f.).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-668/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    Betreffend Art. 46 hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Übrigen bereits entschieden, dass dieser nicht einmal reflexhaft Vermögensinteressen der Fahrzeugkäufer schützt, sondern in erster Linie dem Ziel der Schaffung und des Funktionierens eines Binnenmarkts mit fairem Wettbewerb zwischen den Herstellern dient (vgl. EuGH, Urteil vom 04.10.2018 - C-668/16, BeckRS 2018, 23568 Rn. 87).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kommt eine Haftung des Mitgliedstaats in Betracht, wenn er gegen eine Norm des Unionsrechts verstoßen hat, die bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, wenn der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und wenn zwischen diesem Verstoß und dem Schaden des Einzelnen ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urteile vom 24.03.2009 - C-445/06 - Danske Slagterier, Slg. 2009, I-2168, juris Rn. 20 und vom 05.03.1996 - C-46/93 und C-48/93 - Brasserie du Pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1131, juris Rn. 51; BGH, Urteil vom 17.01.2019 - III ZR 209/17, juris Rn. 22).
  • BGH, 16.12.2010 - IX ZR 24/10

    Restschuldbefreiung: Behandlung einer unterbliebenen oder unvollständigen

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    Denn das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil Prozessvoraussetzung (BGH, Urteil vom 16.12.2010 - IX ZR 24/10, juris Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    Nach zutreffender Ansicht ist eine dem Dritten günstige, bloß reflexartige Wirkung nicht ausreichend, um eine Regelung als individualschützend zu qualifizieren (so Schlussanträge der Generalanwältin vom 04.09.2008 - C-445/06, EuGH Slg. 2009, I-2124 Rn. 72, BeckRS 2008, 70903; a.A. Papier/Shirvani, in: MüKo-BGB, 8. Auflage 2020, § 839 Rn. 154).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Freiburg, 15.12.2020 - 5 O 409/19
    Jedenfalls das Interesse, nicht zur Eingehung einer ungewollten Verbindlichkeit veranlasst zu werden, liege nicht im Schutzbereich der Richtlinie, wobei es sich insoweit um eine eindeutige Auslegung handle, weshalb ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union nicht veranlasst sei (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris Rn. 73-77; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.01.2020 - 17 U 133/19, juris Rn. 78 f.).
  • OLG Köln, 29.12.2020 - 7 U 86/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch, Dieselabgasskandal

  • OLG Köln, 25.05.2000 - 7 U 178/99

    Verspätete Umsetzung der EG-Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 456/16

    Revisionszulassung: Einschränkung der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18

    Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden

  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2020 - 17 U 133/19

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Zweitkäufers eines vom Abgasskandal

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