Rechtsprechung
   LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,56338
LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12 (https://dejure.org/2013,56338)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.01.2013 - 14 O 119/12 (https://dejure.org/2013,56338)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 14 O 119/12 (https://dejure.org/2013,56338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,56338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatbestandliche Voraussetzungen des subjektiven Risikoausschlusses "Herbeiführung des Versicherungsfalls" des § 103 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Feststellung der Kausalität zwischen dem Verhalten des Versicherungsnehmers und dem Eintritt des Versicherungsfalls sowie ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 47 Abs 1 VVG, § 103 VVG
    Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Brandverursachung durch ein spielendes Kind; Ausschluss des Schädigungsvorsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 107/02

    Haftpflichtversicherungsschutz für Verursachung eines Brandschadens durch 12

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    a) Die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes des § 103 VVG sind somit nur erfüllt, wenn der Versicherte nicht nur die schadenstiftende Handlung vorsätzlich begangen, sondern auch die Schadensfolgen billigend in Kauf genommen hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).

    Auf den Beweis des ersten Anscheins kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris; BGH NJW 1988, 2040, 2041).

    Das bedeutet: Wenn nach den Verhältnissen anzunehmen ist, dass sich der Versicherte über die Folgen seines Tuns klar sein musste, so wird daraus regelmäßig abgeleitet, dass er sich über diese Folgen auch tatsächlich im Klaren gewesen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).

    Handlungsweisen, die bei Erwachsenen im Allgemeinen auf einen Schädigungswillen hinweisen, können bei Kindern auf spielerischem Übermut beruhen, der, sofern er überhaupt für eine Vorstellung möglicher Schadensfolgen Raum lässt, diese infolge überstarken Spieltriebes regelmäßig verdrängt und dadurch den Schädigungsvorsatz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).

    Dementsprechend ist bei der Bejahung eines schadenstiftenden Vorsatzes, sei es auch nur in Form eines Eventualvorsatzes, bei Kindern regelmäßig größte Zurückhaltung geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 ff. m.w.N., zitiert nach juris; BGH VersR 1983, 477).

    Daran fehlt es bereits, wenn der Versicherte zwar den Schadenseintritt für möglich hält, aber dennoch darauf vertraut, dass er ausbleiben wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 23 m.w.N., zitiert nach juris).

    Vielmehr kann angenommen werden, dass Christopher und Markus sich durch die Entwicklung der Ereignisse überfordert fühlten, nachdem ihnen klargeworden war, was sie angerichtet hatten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 23, zitiert nach juris).

  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    War unter solchen Umständen das schädigende Verhalten für den Minderjährigen typischerweise nicht vermeidbar und fehlt es deshalb an der personalen (subjektiven) Seite der Fahrlässigkeit, an der "inneren Sorgfalt", dann liegt schon kein fahrlässiges Verhalten vor (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.1984 - VI ZR 132/82 - Tz. 23 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    Auf den Beweis des ersten Anscheins kann sich die Beklagte dabei nicht berufen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 m.w.N., zitiert nach juris; BGH NJW 1988, 2040, 2041).
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    Dies wird für große Versicherungsunternehmen angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 16.02.2005 - IV ZR 18/04 - Tz. 23 m.w.N., zitiert nach juris), zu denen nach Auffassung der Kammer auch die Beklagte zählt.
  • OLG Schleswig, 22.11.2007 - 16 U 9/07

    Ausschluss von Ansprüchen in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    Der Versicherungsnehmer bzw. hier der Versicherte muss dabei mindestens die Handlungsfolgen in groben Umrissen voraussehen können, ihren Eintritt akzeptieren, ohne sie zwingend herbeiführen zu wollen und das Geschehen darf nicht wesentlich vom erwarteten oder vorhersehbaren Ablauf abweichen (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 22.11.2007 - 16 U 9/07 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2009 - 12 U 249/08

    Kein Ausschluss wegen Vorsatzes bei Verletzung der neben dem Opfer der

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    Damit können dem Versicherungsnehmer (bzw. dem Versicherten) solche Schadenfolgen nicht zugerechnet werden, die er nicht oder nicht in ihrem wesentlichen Umfang als möglich erkannt und für den Fall des Eintritts gewollt oder im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.02.2009 - 12 U 249/08 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 130/81

    Feststellung des Willens eines Jugendlichen zur Brandstiftung auf Grund von

    Auszug aus LG Freiburg, 16.01.2013 - 14 O 119/12
    Dementsprechend ist bei der Bejahung eines schadenstiftenden Vorsatzes, sei es auch nur in Form eines Eventualvorsatzes, bei Kindern regelmäßig größte Zurückhaltung geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2002 - 4 U 107/02 - Tz. 21 ff. m.w.N., zitiert nach juris; BGH VersR 1983, 477).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht