Rechtsprechung
   LG Freiburg, 19.01.1988 - 9 S 164/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4897
LG Freiburg, 19.01.1988 - 9 S 164/87 (https://dejure.org/1988,4897)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19.01.1988 - 9 S 164/87 (https://dejure.org/1988,4897)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19. Januar 1988 - 9 S 164/87 (https://dejure.org/1988,4897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1052
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17

    Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs

    In der Instanzrechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, dass die Reparatur des von der ganzen Familie genutzten Pkw unter § 1357 Abs. 1 BGB fällt (LG Freiburg FamRZ 1988, 1052 f.; Staudinger/Voppel BGB [2012] § 1357 Rn. 45).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Die Beauftragung des Klägers könnte demnach allenfalls dann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie darstellen, wenn das unfallgeschädigte Fahrzeug überwiegend für Zwecke der Familie genutzt worden wäre und ein Ehegatte daher auch durch einen von dem Ehegatten erteilten Reparaturauftrag mitverpflichtet wäre (vgl. hierzu LG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 19.01.1988 - 9 S 164/87, FamRZ 1988, 1052, juris Rn. 7).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Die Beauftragung des Klägers könnte demnach allenfalls dann ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie darstellen, wenn das unfallgeschädigte Fahrzeug überwiegend für Zwecke der Familie genutzt worden wäre und ein Ehegatte daher auch durch einen von dem Ehegatten erteilten Reparaturauftrag mitverpflichtet wäre (vgl. hierzu LG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 19.01.1988 - 9 S 164/87, FamRZ 1988, 1052, juris Rn. 7).
  • AG Marl, 07.10.1987 - 9 C 800/87

    Anspruch auf Zahlung von Vereinsbeiträgen bei Erklärung des Vereinsbeitritts

    Zum Anwendungsbereich des § 1357 Abs. 1 BGB vgl. ferner folgende Entscheidungen aus jüngerer Zeit: AG Augsburg (nicht rechtskräftiges Urteil Ä C 588/86 Ä v. 8.1. 87, in FamRZ 1987 Heft 8 S. 819) zu "beruflich bedingten Verbindlichkeiten«, und zwar aus Rechtsgeschäften, die ein Ehegatte im Rahmen seines Gewerbebetriebs abschließt; AG Beckum (Urteil Ä 11 C 336/87 Ä v. 30.7. 87, in FamRZ 1988 Heft 5 S. 501 ) zum Abschluß eines Energielieferungsvertrags für die gemeinsame eheliche Wohnung vor Trennung der Eheleute; LG Freiburg (Urteil Ä 9 S 164/87 Ä v. 19.1. 88, in FamRZ 1988 Heft 10 S. 1052) zum Abschluß eins Vertrags über die Reparatur eines nicht allein für berufliche Zwecke des Ehemannes sondern für die allgemeinen Bedürfnisse der Familie angeschafften und genutzten Kraftfahrzeugs; VG Frankfurt (Urteil Ä V/2 E 308/87 Ä v. 21.10.87, in NJW-RR 1988 Heft 7 S. 393) zur Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Geltendmachung von Versorgungsansprüchen in einem Fall, in dem der anspruchsberechtigte Ehepartner aufgrund unfallbedingter lebensgefährlicher Verletzungen und bereits länger andauernder Bewußtlosigkeit für nicht absehbare Zeit außerstande ist, selbst rechtsgeschäftlich tätig zu werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht