Rechtsprechung
LG Freiburg, 20.03.2019 - 2/19 7 Ns 92 Js 16087/17, 2/19 - 7 Ns 92 Js 16087/17 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- jurios.de (Kurzinformation)
Urkundenfälschung mit Pass vom Deutschen Reich
Verfahrensgang
- AG Lörrach, 14.11.2018 - 34 Cs 92 Js 16087/17
- LG Freiburg, 20.03.2019 - 2/19 7 Ns 92 Js 16087/17, 2/19 - 7 Ns 92 Js 16087/17
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- OLG Nürnberg, 09.12.2008 - 2 St OLG Ss 24/08
Urkundenfälschung: Tatbestandsmerkmal "zum Verwechseln ähnlich"
Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19
Der Beststeller solcher Dokumente macht sich im Hinblick auf die Antragstellung und Überlassung der für die Herstellung erforderlichen Daten sowie eines Passbildes in der Regel nicht lediglich wegen Beihilfe, sondern wegen mittäterschaftlicher Herstellung des Dokuments i.S.d. § 267 Abs. 1 1. Alt. StGB strafbar (Anschluss an OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 St OLG Ss 24/08).Zum Zeitpunkt der beiden Tathandlungen des Angeklagten waren außerdem, was durch entsprechende Recherchen unschwer hätte festgestellt werden können, auch u.a. bereits die Entscheidungen des OLG Celle vom 19.10.2017 (32 Ss 90/07), des OLG Nürnberg vom 9.12.2008 (2 St SS 24/08) und des OLG Bamberg vom 14.5.2014 (3 Ss 50/14) ergangen und veröffentlicht, aus denen unschwer zu entnehmen war, dass eine Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr und damit eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB schon dann gegeben ist, wenn jedenfalls bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund die Gefahr einer Verwechslung mit amtlichen Ausweisen gegeben ist.
Dies folgt aus der Antragstellung und Überlassung der erforderlichen Daten und eines Passbildes zu Händen der Hersteller (vgl. OLG Nürnberg NStZ-RR 2010, 108).
- OLG Celle, 19.10.2007 - 32 Ss 90/07
Urkundenqualität trotz tatsächlicher Nichtexistenz des vermeintlichen …
Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19
Zum Zeitpunkt der beiden Tathandlungen des Angeklagten waren außerdem, was durch entsprechende Recherchen unschwer hätte festgestellt werden können, auch u.a. bereits die Entscheidungen des OLG Celle vom 19.10.2017 (32 Ss 90/07), des OLG Nürnberg vom 9.12.2008 (2 St SS 24/08) und des OLG Bamberg vom 14.5.2014 (3 Ss 50/14) ergangen und veröffentlicht, aus denen unschwer zu entnehmen war, dass eine Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr und damit eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB schon dann gegeben ist, wenn jedenfalls bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund die Gefahr einer Verwechslung mit amtlichen Ausweisen gegeben ist.Dass der scheinbare Aussteller tatsächlich nicht existiert, steht der Urkundseigenschaft nicht entgegen (vgl. nur OLG München 4 OLG 14 Ss 542/17 sowie OLG Celle 32 Ss 90/07, OLG Nürnberg 2 SS 24/08 und OLG Bamberg 3 Ss 50/14 a.a.O.).
- OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ss 267/07
Strafverfahren: Beschränkung der Berufung bei fehlerhafter Subsumtion des …
Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19
Dieser habe ihm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) versichert, dass "die von ihm verwendete Plastikkarte keine Urkunde i.S.d. § 267 StGB sei".Die ihm angeblich von LS genannte Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.10.2007 (1 Ss 267/07) bezog sich im Übrigen, was der Angeklagte durch Lektüre der entsprechenden Entscheidung hätte unschwer feststellen können, nicht auf die von Z und Y unter der Bezeichnung "Exilregierung Deutsches Reich" angebotenen und vom Angeklagten so bestellten Papiere, sondern auf eine anders aussehende und mit der angeblichen Personalie "iV der Polizeipräsident von Berlin" unterschriebene Phantasieurkunde.
- OLG Bamberg, 14.05.2014 - 3 Ss 50/14
Urkundenfälschung: Existenz einer hoheitlichen Stelle als Voraussetzung eines …
Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19
Zum Zeitpunkt der beiden Tathandlungen des Angeklagten waren außerdem, was durch entsprechende Recherchen unschwer hätte festgestellt werden können, auch u.a. bereits die Entscheidungen des OLG Celle vom 19.10.2017 (32 Ss 90/07), des OLG Nürnberg vom 9.12.2008 (2 St SS 24/08) und des OLG Bamberg vom 14.5.2014 (3 Ss 50/14) ergangen und veröffentlicht, aus denen unschwer zu entnehmen war, dass eine Eignung zum Beweis im Rechtsverkehr und damit eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB schon dann gegeben ist, wenn jedenfalls bei oberflächlicher Betrachtung oder bei Betrachtung ohne ausreichenden Bildungs- und Informationshintergrund die Gefahr einer Verwechslung mit amtlichen Ausweisen gegeben ist.Dass der scheinbare Aussteller tatsächlich nicht existiert, steht der Urkundseigenschaft nicht entgegen (vgl. nur OLG München 4 OLG 14 Ss 542/17 sowie OLG Celle 32 Ss 90/07, OLG Nürnberg 2 SS 24/08 und OLG Bamberg 3 Ss 50/14 a.a.O.).
- OLG München, 19.09.2018 - 4 OLG 14 Ss 542/17
Urkundenfälschung bei Ausweis für "Freie Republik Deutschland"
Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2019 - 7 Ns 2/19
Dass der scheinbare Aussteller tatsächlich nicht existiert, steht der Urkundseigenschaft nicht entgegen (vgl. nur OLG München 4 OLG 14 Ss 542/17 sowie OLG Celle 32 Ss 90/07, OLG Nürnberg 2 SS 24/08 und OLG Bamberg 3 Ss 50/14 a.a.O.).