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   LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19   

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LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19 (https://dejure.org/2020,29921)
LG Freiburg, Entscheidung vom 20.03.2020 - 5 O 71/19 (https://dejure.org/2020,29921)
LG Freiburg, Entscheidung vom 20. März 2020 - 5 O 71/19 (https://dejure.org/2020,29921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit einzelner Schadenspositionen bei konkreter Schadenberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsunfallschaden: Werkstattrisiko trägt der Schädiger!

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    b) Die damit nach dem Normaltarif im Grundsatz ersatzfähigen Mietwagenkosten schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg nach dem arithmetischen Mittelwert zwischen den Tabellen der Schwacke - Liste und der Fraunhofer - Liste des jeweiligen Jahrgangs, hier also der Listen von 2018 (vgl. LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; Urt. v. 21.02.2013 - 3 S 309/12; Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731, 733; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11).

    Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist dabei auf den angemieteten Ersatzwagen und nicht auf den beschädigten Unfallwagen abzustellen, da für die Frage der Angemessenheit in Rechnung gestellter Mietwagenkosten allein das tatsächlich angemietete Fahrzeug maßgeblicher Vergleichsmaßstab ist (LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Stuttgart NZV 2009, 563).

    Sind - wie vorliegend der Fall - die aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen tatsächlichen Kosten für die betreffende Nebenleistung geringer, so sind diese maßgeblich (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12).

    bb) Auch gesonderte Kosten für einen Zweitfahrer sind als erforderlich anzusehen (OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12), denn auch das unfallbeschädigte Fahrzeug des Klägers konnte von seiner Frau genutzt werden.

    Das ist vorliegend der Fall, weil der Geschädigte dem Risiko einer erneuten Verwicklung in einen Verkehrsunfall mit einem typischerweise neuwertigen Mietwagen unterliegt, bei dem er entsprechenden erheblichen Haftungsrisiken für fremdes Eigentum ausgesetzt wäre (OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.09.2007 - 13 U 217/06).

  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    b) Die damit nach dem Normaltarif im Grundsatz ersatzfähigen Mietwagenkosten schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg nach dem arithmetischen Mittelwert zwischen den Tabellen der Schwacke - Liste und der Fraunhofer - Liste des jeweiligen Jahrgangs, hier also der Listen von 2018 (vgl. LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; Urt. v. 21.02.2013 - 3 S 309/12; Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731, 733; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11).

    Vorliegend richtet sich der Wert nach Fahrzeuggruppe 9. Einen niedrigeren Schadensersatz als den nach dem Mittelwert der beiden Listen ermittelten Normaltarif darf der Schädiger nur leisten, wenn dieser darlegen und beweisen kann, dass dem Geschädigten "ohne Weiteres" ein noch günstigerer Tarif in seiner konkreten Situation zugänglich war (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11).

    Außerdem ist ein Eigenersparnisabzug auf den ermittelten Normalpreis vorzunehmen, diesen schätzt das Gericht auf 5 % (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11).

    Sind - wie vorliegend der Fall - die aus dem konkreten Mietvertrag ersichtlichen tatsächlichen Kosten für die betreffende Nebenleistung geringer, so sind diese maßgeblich (LG Freiburg Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12).

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    In der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger liegt eine Mahnung, wenn der Gläubiger den Schuldner auffordert, die Rechnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu begleichen, und damit die für eine Mahnung erforderliche eindeutige Leistungsaufforderung zum Ausdruck bringt (vgl. BGH NJW 2006, 3271).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass in der Mahnung eine überhöhte Forderung geltend gemacht wurde, denn auch eine Zuvielmahnung ist eine wirksame Mahnung, wenn der Schuldner die Erklärung nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der nach seiner Vorstellung zu geringen Leistung bereit ist (BGH NJW 2006, 769, 771; NJW 2006, 3271, 3272).

    Voraussetzung für den Verzug ist, dass der Schuldner den geschuldeten Betrag zuverlässig ermitteln kann (BGH NJW 2006, 3271) Die Beklagte musste das Schreiben als Aufforderung verstehen, die berechtigte Schadensersatzsumme zu bezahlen.

  • LG Freiburg, 16.04.2018 - 3 S 9/18

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Vergleichsmaßstab für die

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    b) Die damit nach dem Normaltarif im Grundsatz ersatzfähigen Mietwagenkosten schätzt die Kammer gemäß § 287 ZPO nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Landgerichts Freiburg nach dem arithmetischen Mittelwert zwischen den Tabellen der Schwacke - Liste und der Fraunhofer - Liste des jeweiligen Jahrgangs, hier also der Listen von 2018 (vgl. LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; Urt. v. 21.02.2013 - 3 S 309/12; Urt. v. 23.10.2012 - 3 S 262/11; ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 2019, 731, 733; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Karlsruhe Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11).

    Hinsichtlich der Fahrzeugklasse ist dabei auf den angemieteten Ersatzwagen und nicht auf den beschädigten Unfallwagen abzustellen, da für die Frage der Angemessenheit in Rechnung gestellter Mietwagenkosten allein das tatsächlich angemietete Fahrzeug maßgeblicher Vergleichsmaßstab ist (LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18; OLG Köln Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 212/12; OLG Stuttgart NZV 2009, 563).

    Diese Kammer teilt dabei die Ansicht der 3. Kammer dieses Gerichts, dass bei einem hochwertigen Fahrzeug der Kategorie 9 - wie also vorliegend - regelmäßig hiervon auszugehen ist (LG Freiburg Urt. v. 16.04.2018 - 3 S 9/18).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Den Ersatz eines gegenüber dem Normaltarif erhöhten Unfalltarifes kann der Geschädigte deshalb nur unter engen Voraussetzungen verlangen, es bedarf hierfür einer Not - bzw. Eilsituation, bei der es dem Geschädigten in der konkreten Anmietsituation nicht zumutbar war, sich vor der Anmietung nach günstigeren Tarifen zu erkundigen (BGH NZV 2013, 383, 385).

    (BGH NJW 2013, 1870, 1872 m. w. Nachw.; ausführlich OLG Stuttgart Urt. v. 18.08.2011 - 7 U 109/11 Rn. 70 - juris).

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Die tatsächliche Rechnungshöhe stellt ein gewichtiges Indiz bei der Schätzung des Schadens nach § 287 ZPO dar und damit bei der Bestimmung des für die Herstellung "erforderlichen" Betrages gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, Urt. v. 15.10.2013 - VI ZR 528/12; Urt. v. 23.1.2007 - VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450, 1451).

    Wahrt der Geschädigte demnach - wie hier - den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht berechtigt, eine "Preiskontrolle" durchzuführen (BGH, Urt. v. 23.01.2007 - VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450, 1451).

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08

    Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Diese Mahnung erfolgte auch nach Eintritt der Fälligkeit, denn die Fälligkeit nach § 271 Abs. 1 BGB tritt in der Regel sofort mit der Verletzung des Rechtsguts ein, hier also zum Unfallzeitpunkt (vgl. BGH NJW 2009, 910).
  • BGH, 18.07.2017 - VI ZR 465/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Maßgeblicher Gegenstandswert für den Anspruch auf

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Zur Berechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr ist der Geschäftswert zugrunde zu legen, welcher der objektiv berechtigen Forderung entspricht (BGH NJW 2018, 2417; NJW 2017, 3588).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZR 276/02

    Wirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung im werkvertraglichen

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Dem steht auch nicht entgegen, dass in der Mahnung eine überhöhte Forderung geltend gemacht wurde, denn auch eine Zuvielmahnung ist eine wirksame Mahnung, wenn der Schuldner die Erklärung nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der nach seiner Vorstellung zu geringen Leistung bereit ist (BGH NJW 2006, 769, 771; NJW 2006, 3271, 3272).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
    Dieses Risiko kann nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden, dessen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH NJW 2005, 1112, 1113).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07

    Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - 1 U 110/06

    Straßenverkehrsrecht: Unabwendbares Ereignis bei Stillstand des Fahrzeuges -

  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom

  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 528/12

    Kostenersatz für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen nach einem

  • OLG Hamburg, 06.10.1981 - 7 U 105/80

    Fiktive Reparaturkosten; Schadenberechnung; Risikozuschlag; Schätzung;

  • LG Köln, 07.05.2014 - 9 S 314/13

    Vorliegen eines Prognoserisikos bei einer Fehlbeurteilung der Erforderlichkeit

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - 1 U 74/18

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

  • AG Hamburg-Altona, 26.09.2019 - 318c C 25/19

    Verkehrsunfall - Verbringungs-, Mietwagen- und Sachverständigenkosten

  • AG Coburg, 27.11.2018 - 14 C 1819/18

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall

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