Rechtsprechung
LG Freiburg, 21.02.2011 - 5 O 386/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Selbstständige und freie Handelsvertretertätigkeit als Finanzmakler und Versicherungsmakler im Rahmen eines Handelsvertretervertrages ist kein Arbeitsverhältnis; Vereinbarungen über Vorschussleistungen sind legitim und als reine Anschubfinanzierung zu beurteilen; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 87d; HGB § 92a Abs. 1
Selbstständige und freie Handelsvertretertätigkeit als Finanzmakler und Versicherungsmakler im Rahmen eines Handelsvertretervertrages ist kein Arbeitsverhältnis; Vereinbarungen über Vorschussleistungen sind legitim und als reine Anschubfinanzierung zu beurteilen; ...
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- FORMAXX 9 -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter, Wettbewerbsverbot, Kündigungserschwernis, Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Kostenerstattungsanspruch, Vertretertagung, Vertreterkonferenz, ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1962 - VII ZR 259/61
Verzinsung von Rückgewähransprüchen des Unternehmers
Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2011 - 5 O 386/10
Derjenige, der einen Geldbetrag als Vorschuss annimmt, verpflichtet sich auf, den Vorschuss zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschusste Forderung nicht entsteht (BGH Urteil vom 12.11.1962, VII ZR 259/61, BB 63, 8). - OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 1 U 113/09
Handelsvertretervertrag: Beschränkung der Kündigungsfreiheit durch die …
Auszug aus LG Freiburg, 21.02.2011 - 5 O 386/10
Zwar können Provisionsvorschusszahlungen an einen Vertreter, die über einen langen Zeitraum erfolgten und zu einem hohen, beim Ausscheiden des Vertreters fälligen Rückzahlungssaldo geführt haben, in unzulässiger Weise die gesetzlich gewährleistete Kündigungsfreiheit beeinträchtigen, mit der Folge, dass die Rückzahlungsvereinbarung unwirksam ist (vgl. dazu etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.2.2010, 1 U 113/09, vorgelegt als Anlage B 17).