Rechtsprechung
   LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10093
LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12 (https://dejure.org/2013,10093)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.03.2013 - 3 S 368/12 (https://dejure.org/2013,10093)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. März 2013 - 3 S 368/12 (https://dejure.org/2013,10093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 575 Abs 1 BGB, § 575 Abs 4 BGB
    Wohnraummietverhältnis: Wirksamkeit eines Vertrages auf Lebenszeit des Mieters; Treuwidrigkeit der Berufung des Vermieters auf Unwirksamkeit des Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag auf Lebenszeit: § 575 BGB ist nicht anwendbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wohnraummietvertrag auf Lebenszeit des Mieters?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lebenslanges Wohnraummietverhältnis zulässig

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Abschluss eines Wohnraummietvertrags auf Lebenszeit des Mieters verstößt nicht gegen § 575 BGB

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Mieter auf Lebenszeit - Gericht hatte an einer solchen Vertragsgestaltung nichts auszusetzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss eines Wohnraummietvertrags auf Lebenszeit des Mieters zulässig - Kein Verstoß gegen § 575 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag auf Lebenszeit: § 575 BGB ist nicht anwendbar! (IMR 2014, 321)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 449
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

    Auszug aus LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12
    Mit Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass der zulässige (BGH NJW 2001, 221 ff) Feststellungsantrag nicht begründet ist.
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10

    Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig

    Auszug aus LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12
    Die Neuregelung sollte damit lediglich verhindern, dass das Wohnraummietverhältnis allein durch Zeitablauf endet, ohne dass der Mieter Kündigungsschutz genießt; der Mieter sollte somit vor dem Verlust der Wohnung, nicht aber vor einer längeren Bindung an den Vertrag geschützt werden (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10 - unter II 3).
  • BayObLG, 02.07.1993 - REMiet 5/92

    Mietvertrag auf Lebenszeit als befristetes Mietverhältnis

    Auszug aus LG Freiburg, 21.03.2013 - 3 S 368/12
    Nach herrschender und zutreffender Ansicht ist ein auf Lebenszeit einer Partei geschlossener Mietvertrag, ein befristeter, auf bestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag i.S.d. § 575 BGB (Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Auflage, X, 120; Bay.ObLG NJW-RR 1993, 1164).
  • LG Fulda, 20.11.2015 - 1 S 106/15

    Zur Möglichkeit der Umdeutung einer unwirksamen Befristungserklärung beim

    Nach alledem ist das Mietverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht wirksam beendet worden, ohne dass es noch eines Eingehens darauf bedarf, ob das Berufen der Kläger auf die Unwirksamkeit der Befristungsabrede den Geboten von Treu und Glauben (§ 242 BGB) widerspricht und rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu auch Urteil des LG Freiburg vom 21.03.2013, Az. 3 S 368/12, zitiert nach juris).
  • LG Mainz, 06.11.2013 - 3 S 74/13

    Kündigung Einliegerwohnung nach Mieterhöhungsverlangen

    Unter Formzwang stehen alle Vereinbarungen, die das abzuschließende Geschäft betreffen und aus denen sich nach dem Willen der Parteien der zu schließende Vertrag zusammensetzt; es muss also der gesamte Vertragsinhalt durch die Schriftform gedeckt sein." Nichts anderes ergibt sich aus der von den Beklagten herangezogenen Entscheidung des LG Freiburg vom 21.03.2013, 3 S 368/12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht