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   LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16   

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LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16 (https://dejure.org/2017,18866)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 O 262/16 (https://dejure.org/2017,18866)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 O 262/16 (https://dejure.org/2017,18866)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung der 130-Prozent-Reparatur - Vollständige Reparatur nötig

 
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  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Bei der danach vom Gericht nach & 287 ZPO vorzunehmenden Schadensbemessung war in mittlerweile ständiger Rechtsprechung im OLG-Bezirk der arithmetische Mittelwert zwischen den beiden Markterhebungen Schwacke und Fraunhofer zu Grunde zu legen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 26, LG Freiburg Urteil vom 23.10.2012 NZV 2013, 147).

    Entgegenhalten lassen muss sich die Klägerin weiterhin eine Eigenersparnis von 5 % (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2011, 553) e.).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    262/16 -Seite 6 - Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Klägerin als erforderlichen Herstellungsaufwand für den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage der Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377; BGHZ 163, 19).
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 43/12
    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Bei der danach vom Gericht nach & 287 ZPO vorzunehmenden Schadensbemessung war in mittlerweile ständiger Rechtsprechung im OLG-Bezirk der arithmetische Mittelwert zwischen den beiden Markterhebungen Schwacke und Fraunhofer zu Grunde zu legen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 26, LG Freiburg Urteil vom 23.10.2012 NZV 2013, 147).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    262/16 -Seite 6 - Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann die Klägerin als erforderlichen Herstellungsaufwand für den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage der Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGHZ 160, 377; BGHZ 163, 19).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07

    Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Bei einer über sechsmonatigen Nutzung nach dem Unfall ist von einem gegebenen Integritätsinteresse auszugehen (vgl. BGH NJW 2008, 1737).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 12 U 1429/13

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Die Klägerin hat trotz gerichtlichen Hinweises nicht dargelegt, dass das Unfallfahrzeug über ein solches verfügt hätte Dies wäre aber Voraussetzung für eine Erstattung (vgl. OLG Koblenz NJW 2015, 1615 LS 5 Rn. 24 f.) d.).
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Der Geschädigte kann Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes verlangen, wenn eine vollständige und fachgerechte Reparatur durchgeführt wurde und ein ausreichendes Integritätsinteresse vorliegt (vgl. BGH NJW 2009, 1340; NJW 2008, 439; NJW 2005, 1108).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    Der Geschädigte kann Ersatz der tatsächlich angefallenen Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes verlangen, wenn eine vollständige und fachgerechte Reparatur durchgeführt wurde und ein ausreichendes Integritätsinteresse vorliegt (vgl. BGH NJW 2009, 1340; NJW 2008, 439; NJW 2005, 1108).
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Freiburg, 24.05.2017 - 1 O 262/16
    b.) Erstattungsfähig waren die aus der Rechnung K3 ersichtlichen Zuschläge für Zweitfahrer und die angemessene Reduzierung der Selbstbeteiligung auf 150 EUR (st. Rspr. vgl. LG Freiburg Urteil vom 18.10.2012, Az. 3 S 262/11).
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