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   LG Freiburg, 24.07.2020 - 4 T 140/20   

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LG Freiburg, 24.07.2020 - 4 T 140/20 (https://dejure.org/2020,22768)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24.07.2020 - 4 T 140/20 (https://dejure.org/2020,22768)
LG Freiburg, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 4 T 140/20 (https://dejure.org/2020,22768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 74a ZVG, § 356 ZPO
    Corona-Pandemie: Zutrittsverweigerung gegenüber dem Sachverständigen im Verfahren der Verkehrswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 86/16

    Zwangsversteigerung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen

    Auszug aus LG Freiburg, 24.07.2020 - 4 T 140/20
    Insbesondere fehlt ihm das Rechtsschutzbedürfnis nicht (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - V ZB 86/16 -, juris).

    a) Eine neue Ortsbesichtigung muss nur dann erfolgen, wenn der Schuldner nicht darauf hingewiesen worden ist, dass der Wert der Innenausstattung im Falle einer Zutrittsverweigerung geschätzt werden wird, oder wenn die Innenbesichtigung aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen wie etwa einer plötzlichen gravierenden Erkrankung verweigert worden ist (BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - V ZB 86/16 -, Rn. 12, juris).

    b) Einer Fristsetzung nach § 356 ZPO, wie sie das Amtsgericht mit Verfügung vom 28.01.2020 und vom 25.05.2020 (AS 91, 137) vorgenommen hat, bedarf es zwar nicht, und sie ist auch letztlich unzulässig, weil die Vorschrift einen Beweisgegner voraussetzt, der Verkehrswert aber im Rahmen der Amtsermittlungspflicht des Vollstreckungsgerichts nach § 74a ZVG zu schätzen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Dezember 2017 - V ZB 86/16 -, Rn. 13, juris).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus LG Freiburg, 24.07.2020 - 4 T 140/20
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten vorliegend nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05 -, BGHZ 170, 378-386, Rn. 7).
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Im Ausgangspunkt ist hier davon auszugehen, dass maßgeblich das Interesse des Verfügungsklägers an dem mit der Besichtigung durch den Sachverständigen verfolgten Zweck ist ( LG Freiburg/Breisgau , Beschluss vom 24.07.2020, Az.: 4 T 140/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 19116 = "juris"; LG Berlin , Beschluss vom 27.11.2017, Az.: 65 T 132/17, u.a. in: WuM 2018, Seite 100; AG Coesfeld , Urteil vom 15.10.2013, Az.: 4 C 210/13, u.a. in: ZMR 2015, Seiten 452 f. ).

    Zwar könnte ggf. ein Drittel hiervon (mithin 28.333,33 Euro) als angemessener Gegenstandswert des Verfahrens angesehen werden ( LG Freiburg/Breisgau , Beschluss vom 24.07.2020, Az.: 4 T 140/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 19116 = "juris"; AG Dorsten , Beschluss vom 22.09.1978, Az.: 3 C 319/78, u.a. in: WuM 1979, Seite 155 ); entsprechend dem von der Verfügungsklägerseite hier aber mit dem Antrag vom 12. Mai 2021 selbst angegebenen Interesse des Verfügungsklägers von lediglich 5.000,00 Euro, hat das erkennende Gericht den Streitwert des Verfahrens hier dann jetzt auch nur in dieser Höhe festgesetzt.

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