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LG Freiburg, 28.04.2014 - 6 O 217/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Zur gesamtschuldnerischen Haftung der Unfallbeteiligten bei Verletzung eines Fahrgastes durch Auffahren eines Linienbusses auf einen vorausfahrenden Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1967 - II ZR 105/65
Falsche Angaben über Schadensereignis als Obliegenheitsverletzung
Auszug aus LG Freiburg, 28.04.2014 - 6 O 217/13
Weicht das tatsächliche Vorbringen der persönlich angehörten Partei von dem ihres Prozessbevollmächtigten ab, so ist jedoch den Erklärungen der Partei selbst in der Regel der Vorzug zu geben (BGH VersR 1968, 58; BGH…, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 -, juris Rn. 17). - BGH, 20.04.2012 - LwZR 5/11
Kollegialgericht: Nachweis der Mitwirkung der Laienrichter bei …
Auszug aus LG Freiburg, 28.04.2014 - 6 O 217/13
Weicht das tatsächliche Vorbringen der persönlich angehörten Partei von dem ihres Prozessbevollmächtigten ab, so ist jedoch den Erklärungen der Partei selbst in der Regel der Vorzug zu geben (BGH VersR 1968, 58; BGH, Urteil vom 20. April 2012 - LwZR 5/11 -, juris Rn. 17).
- OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 12 U 16/14
Schadensersatzansprüche von Fahrgästen eines Linienbusses
Der Kläger hat sich in dieser Situation sozialadäquat (Landgericht Freiburg, 6 O 217/13, RN 28) verhalten, da er auf dem Behinderten vorbehaltenen Sitz (§ 5 Abs. 1 und 2 BefBedV) Platz genommen und an dem hierfür vorgesehen Haltegriff festgehalten hatte.