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   LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01   

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https://dejure.org/2002,15015
LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01 (https://dejure.org/2002,15015)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 4 T 238/01 (https://dejure.org/2002,15015)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 4 T 238/01 (https://dejure.org/2002,15015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Amtsaufklärungspflicht zur Ermittlung des präsumtiven Vaters im Rahmen eines Adoptionsverfahrens; Zulässigkeit der Verhängung eines Zwangsgeldes gegenüber der Kindesmutter zur Preisgabe von näheren Informationen über den Erzeuger; Frühestmögliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1647
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 04.08.2000 - 1Z BR 103/00

    Zum Jugendamt im Adoptionsverfahren

    Auszug aus LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
    Es liegen besondere Umstände vor, die es ausnahmsweise rechtfertigen, von der im Regelfall zwingend vorgeschriebenen Anhörung abzusehen, da diese das Kind voraussichtlich aus dem seelischen Gleichgewicht bringen und eine Beeinträchtigung seines (psychischen) Gesundheitszustandes besorgen ließe (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 2001, 722, 723 und FamRZ 1988, 871, 873).
  • BayObLG, 15.12.1987 - BReg. 1 Z 44/87
    Auszug aus LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
    Es liegen besondere Umstände vor, die es ausnahmsweise rechtfertigen, von der im Regelfall zwingend vorgeschriebenen Anhörung abzusehen, da diese das Kind voraussichtlich aus dem seelischen Gleichgewicht bringen und eine Beeinträchtigung seines (psychischen) Gesundheitszustandes besorgen ließe (vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 2001, 722, 723 und FamRZ 1988, 871, 873).
  • Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
    Auszug aus LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
    Wann und in welcher Form das Kind selbst über seine Herkunft unterrichtet werden soll, ist jedoch ein Erziehungsproblem, in das nicht von Staats wegen oder von Seiten Dritter eingegriffen werden soll (Diederichsen, a.a.O., § 1758, Rdnr. 2 unter Hinweis auf BT-Drucksache 7/3061, Seite 46).
  • BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98

    Unterlassene Anhörung des nichtehelichen Kindes bei Ablehnung der Ersetzung der

    Auszug aus LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
    Die Kammer hat gemäß § 55 c i.V.m. § 50 b Abs. 1, Abs. 3 FGG von der persönlichen Anhörung des achtjährigen Kindes abgesehen, da hierfür schwerwiegende Gründe sprechen (vgl. zur Möglichkeit des Absehens von der Kindesanhörung auch BVerfG Rpfleger 2002, 202, 203).
  • LG Stuttgart, 03.03.1992 - 2 T 146/92
    Auszug aus LG Freiburg, 28.05.2002 - 4 T 238/01
    Die Mutter kann auch nicht - wie das Landgericht Stuttgart in einem Beschluss vom 03.03.1992 (NJW 1992, 2897 ff.) überzeugend ausgeführt hat - gemäß § 33 FGG durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Preisgabe von näheren Informationen zum Erzeuger verpflichtet werden, insbesondere wird man bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Mutter (Art. 2 Abs. 1 GG), ihren geschlechtlichen Umgang zu verschweigen und dem Elternrecht des Vaters (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) dem Persönlichkeitsrecht der Mutter den Vorrang einräumen müssen (vgl. Liermann, a.a.O.), zumal jeder Teilhaber an einer geschlechtlichen Beziehung berechtigt und zugleich verpflichtet ist, sich um die eventuellen Folgen dieser Beziehung zu kümmern (LG Stuttgart, a.a.O., 2898).
  • BGH, 18.02.2015 - XII ZB 473/13

    Adoption durch eingetragene Lebenspartnerin der Mutter bei verweigerter Angabe

    Dass der Aufenthalt des möglichen Vaters dauernd unbekannt ist, ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht schon dadurch verwirklicht, dass Annehmende und Mutter, die vom möglichen Vater wissen, dessen Person und Aufenthalt dem Gericht nicht mitteilen (vgl. jurisPK-BGB/Heiderhoff 7. Aufl. § 1747 Rn. 15; NK-BGB/Dahm 3. Aufl. § 1747 Rn. 31; aA LG Freiburg FamRZ 2002, 1647; AG Tempelhof-Kreuzberg FamRZ 2005, 302; Palandt/Götz BGB 74. Aufl. § 1747 Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13
    zu 2 und 3 · · über seine Herkunft informieren, ist eine Frage der Erziehung des Kindes durch die Eltern, in die staatlicherseits nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 7/3061 S. 46 (zu § 1758 BGB); entsprechend LG Freiburg FamRZ 2002, 1647) nicht eingegriffen werden soll.
  • OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11

    Adoptionsverfahren: Nachträgliche klarstellende Ergänzung eines

    Auch wenn es danach einer Entscheidung zum Ehenamen nicht bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Praxis eine solche verlangt und auch getroffen wird (vgl. Frank aaO; Schulte-Bunert/Weinreich/Sieghörtner aaO Rdnr. 8; Jansen/Sonnenfeld, FGG, 3. Aufl., § 56 e, Rdnr. 5; LG Freiburg, FamRZ 2002, 1647, 1648; ).
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