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   LG Freiburg, 28.10.2022 - 6 O 37/22   

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https://dejure.org/2022,43894
LG Freiburg, 28.10.2022 - 6 O 37/22 (https://dejure.org/2022,43894)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28.10.2022 - 6 O 37/22 (https://dejure.org/2022,43894)
LG Freiburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - 6 O 37/22 (https://dejure.org/2022,43894)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2019 - 1 U 25/18

    Deklaratorisches Anerkenntnis im Rahmen der Unfallregulierung

    Auszug aus LG Freiburg, 28.10.2022 - 6 O 37/22
    Bei der Verwendung des Wortes "anerkennen" durch eine Haftpflichtversicherung liegt regelmäßig ein deklaratorisches Anerkenntnis vor (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 35 ff. m.w.N.; ebenso bereits BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 293/05, juris, Rn. 9).

    Dieser Satz ist isoliert betrachtet eindeutig und ist keiner anderen Auslegung als im Sinne eines Anerkenntnisses zugänglich (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 41).

    Dies spricht ebenfalls dafür, dass die Frage der Haftung dem Grunde nach nicht mehr im Streit stehen sollte (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 43).

    Denn anderenfalls würde das zuvor ausdrücklich erklärte Anerkenntnis dem Grunde nach vollständig konterkariert und das Schreiben wäre widersprüchlich und sinnlos (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 44 f.).

    Denn nach Sinn und Zweck des deklaratorischen Anerkenntnisses führt dies zum Ausschluss sämtlicher Einwendungen und Einreden, die der Beklagten Ziff. 3 bekannt waren oder mit denen sie zumindest rechnete (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.2008, V ZR 184107, juris, Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 54).

    Bei der hier betroffenen Krafthaftplichtversicherung ergibt sich diese Wirkung des von der Beklagten Ziff. 3 erklärten deklaratorischen Anerkenntnisses auch gegenüber den Beklagten Ziff. 1 und 2 explizit aus der der Beklagten Ziff. 3 zustehenden Reqgulierungsvollmacht (vgl. A. 1.1. der AKB 2015; zu der aufgrund der Regulierungsvollmacht eintretenden Bindung sowohl des Versicherten als auch mitversicherter Dritter an Erklärungen des Haftpflichtversicherers vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 55; Klimke, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, AKB 2015 A. 1.1.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Freiburg, 28.10.2022 - 6 O 37/22
    a) Zwar stellt die Regulierungszusage eines Haftpflichtversicherers gegenüber einem von seinem Versicherungsnehmer geschädigten Dritten kein abtraktes Schuldanerkenntnis dar, da die Regulierungszusage ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Grund in den zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 293/05, juris, Rn. 9).

    Bei der Verwendung des Wortes "anerkennen" durch eine Haftpflichtversicherung liegt regelmäßig ein deklaratorisches Anerkenntnis vor (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.2019, 1 U 25/18, juris, Rn. 35 ff. m.w.N.; ebenso bereits BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 293/05, juris, Rn. 9).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines Geschädigten ist die ihm vom Haftpflichtversicherer des Schädigers erteilte Regulierungszusage dahingehend zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und (auch) in dessen Namen den geltend gemachten Anspruch anerkennt (BGH, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 293/05, juris, Rn. 9).

  • KG, 25.04.2023 - 10 W 94/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor Abmahnung

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. August 2022 - 6 O 37/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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