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   LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17   

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https://dejure.org/2017,30625
LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17 (https://dejure.org/2017,30625)
LG Fulda, Entscheidung vom 03.03.2017 - 5 T 6/17 (https://dejure.org/2017,30625)
LG Fulda, Entscheidung vom 03. März 2017 - 5 T 6/17 (https://dejure.org/2017,30625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1896 Abs. 3 BGB, § 1371 Abs. 3 BGB, § 2307 Abs. 1 BGB
    Eine Kontrollbetreuung gemäß § 1896 Abs. 3 BGB kann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 142/14, m. w. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer Kontrollbetreuung bei bestehendem konkretem Interessenkonflikt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 01.08.1994 - 8 W 260/94

    Beschwerderecht; Generalbevollmächtigter; Betroffener; Auftragsbetreuer;

    Auszug aus LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
    Dies kann auch schon bei konkret zu besorgenden Interessenkonflikten der Fall sein (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.1994 - 8 W 260/94; LG Kleve, Beschluss vom 22.10.2007 - 4 T 396/06).

    Dies kann auch schon bei konkret zu besorgenden Interessenkonflikten der Fall sein (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.1994 - 8 W 260/94; LG Kleve, Beschluss vom 22.10.2007 - 4 T 396/06).

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
    Eine Kontrollbetreuung gemäß § 1896 Abs. 3 BGB kann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 142/14, m. w. N.).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2014 - XII ZB 142/14, m. w. N.).

  • LG Kleve, 22.10.2007 - 4 T 396/06

    Familienrechtliche Voraussetzungen der Bestellung eines Auftragsbetreuers

    Auszug aus LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
    Dies kann auch schon bei konkret zu besorgenden Interessenkonflikten der Fall sein (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.1994 - 8 W 260/94; LG Kleve, Beschluss vom 22.10.2007 - 4 T 396/06).

    Dies kann auch schon bei konkret zu besorgenden Interessenkonflikten der Fall sein (BGH a. a. O.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 01.08.1994 - 8 W 260/94; LG Kleve, Beschluss vom 22.10.2007 - 4 T 396/06).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
    Ausreichend hierfür sind jedoch nicht bereits bloße Vermutungen, vielmehr muss ein konkreter Anlass für die Einrichtung einer Kontrollbetreuung vorhanden sein (BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - XII ZB 537/10).
  • AG Fulda, 15.12.2016 - 87 XVII 694/15

    Anmerkung zur Anonymisierung: Die obige Schreibweise KIND1 und KND1 ist gewollt

    Auszug aus LG Fulda, 03.03.2017 - 5 T 6/17
    Die Beschwerde der B. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Betreuungsgerichts - Fulda vom 15.12.2016 (Az.: 87 XVII 694/15) wird zurückgewiesen.
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