Rechtsprechung
LG Fulda, 05.01.2018 - 5 T 200/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Der Vermieter von Wohnraum ist auch bei warmen Außentemperaturen verpflichtet, die Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sicherzustellen. Der Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigt auch im Hochsommer einen Verfügungsgrund im Sinne der §§ 935, 940 ZPO.
- ra-skwar.de
Mietrecht: Zur Vermieterpflicht hinsichtlich der Versorgung mit Warmwasser
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Vermieterpflicht hinsichtlich der Versorgung mit Warmwasser
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch auf Warmwasserversorgung auch im Hochsommer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Warmwasserversorgung muss auch im Sommer funktionieren!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Warmwasser muss auch im Sommer bereitgestellt werden!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vermieter müssen auch bei warmen Außentemperaturen die Warmwasserversorgung sicherstellen
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Sicherstellung der Warmwasserversorgung auch im Sommer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vermieter muss Versorgung der Wohnung mit Warmwasser sichertellen
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Anspruch des Mieters auf Versorgung mit Warmwasser - auch im Hochsommer
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mietwohnung - Warmwasser muss auch im Sommer fließen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters: Warmwasserversorgung im Hochsommer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auch im Hochsommer ist Warmwasserversorgung dringend herzustellen.
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausfall der Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung rechtfertigt auch im Hochsommer Eilantrag auf Wiederherstellung der Versorgung - Keine Pflicht des Mieters auf Nutzung alternativer Wassererwärmungsmöglichkeiten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Warmwasserversorgung muss auch im Sommer funktionieren! (IMR 2018, 88)
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 22.08.2017 - 10 C 573/17
- LG Fulda, 05.01.2018 - 5 T 200/17
Wird zitiert von ...
- AG Berlin-Mitte, 28.06.2018 - 117 C 1001/18
Vermieter Sondereigentumseinheit - ausreichende Beheizbarkeit der Mietwohnung …
Dies liegt auch innerhalb seines Einfluss- und Verantwortungsbereiches (vgl. LG Fulda, Beschluss vom 05.01.2018 - 5 T 200/17; AG Bochum vom 29.11.2012 zu 83 C 255/12).