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   LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20   

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https://dejure.org/2021,60895
LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20 (https://dejure.org/2021,60895)
LG Fulda, Entscheidung vom 05.05.2021 - 4 O 450/20 (https://dejure.org/2021,60895)
LG Fulda, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - 4 O 450/20 (https://dejure.org/2021,60895)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Zutreffend ist weiter, dass der BGH einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB in der Konstellation zum EA 189 bejaht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19).

    Der BGH hat entschieden, dass der Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems nicht mit der Fallkonstellation zu vergleichen, die dem Urteil vom 25. Mai 2020 (VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179) zugrunde liegt und in der das Verhalten des beklagten Automobilherstellers gegenüber dem klagenden Fahrzeugkäufer als sittenwidrig qualifiziert wurde.

    Die Software war bewusst und gewollt so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand beachtet, im normalen Fahrbetrieb hingegen überschritten wurden (Umschaltlogik), und zielte damit unmittelbar auf die arglistige Täuschung der Typgenehmigungsbehörde ab (vgl. Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 16-27).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind zwar nicht erst dann gegeben, wenn das Kraftfahrtbundesamt eine Rückrufaktion betreffend des konkreten Fahrzeugtyps angeordnet hat (BGH, Beschluss vom 28.01.2020,- VIII ZR 57/19; WM 2020, 476 - 478).

    Es fehlt damit für die klägerische Behauptung an jeglichen Anknüpfungstatsachen, so dass diese "ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts" (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020.- VIII ZR 57/19 - Rn. 8 ff. m.w.N., zitiert nach juris) aufgestellt wurde.

    Im Ergebnis kommt der Senat zu dem Schluss, dass es für die klägerische Behauptung, auch bei dem in seinem Fahrzeug verbauten Motor sei eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden, an konkreten Anknüpfungstatsachen fehlt, so dass diese "ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts" (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19 - Rn. 8 ff. m.w.N., zitiert nach juris) aufgestellt wurde.

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019- 10 U 134/19; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff.).

    Die Kammer folgt hierzu der Auffassung des OLG Stuttgart, dass den Autoherstellern eine entsprechende konstruktive Freiheit einzuräumen ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019- 10 U 134/19,- zit. nach juris).

  • OLG Celle, 13.11.2019 - 7 U 367/18

    Vom Dieselskandal betroffener Mercedes-Benz Typ A 200 CDI mit Motor OM 651;

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Der Vortrag, das streitgegenständliche Fahrzeug erfülle im Normalbetrieb die einschlägige Abgasnorm nicht und bei Messungen im Realbetrieb seien höhere Emissionswerte festgestellt worden, stellt noch kein ausreichendes Indiz dar, das den Rückschluss auf eine unzulässige Abschalteinrichtung zulassen würde (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2020 - 16a U 228/19 -, juris; OLG Celle, Urteil v. 13.11.2019 - 7 U 367/18, BeckRS 2019, 29587 Rn. 28 f.).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2020 - 4 U 171/18

    VW-Dieselskandal: Keine Schadenersatzansprüche bei Motortyp EA 288

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Das Gericht schließt sich insoweit der Entscheidung des für Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Fulda zuständigen Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 07.10.2020 (Az. 4 U 171/18) an, welches für einen vergleichbaren Fall ausgeführt hat:.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Bei dem Einsatz einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems wie im vorliegenden Fall fehlt es an einem derartigen arglistigen Vorgehen des beklagten Automobilherstellers, das die Qualifikation seines Verhaltens als objektiv sittenwidrig rechtfertigen würde (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2021 - VI ZR 433/19 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 16.06.2020 - 16a U 228/19

    Dieselabgasskandal: Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung des

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Der Vortrag, das streitgegenständliche Fahrzeug erfülle im Normalbetrieb die einschlägige Abgasnorm nicht und bei Messungen im Realbetrieb seien höhere Emissionswerte festgestellt worden, stellt noch kein ausreichendes Indiz dar, das den Rückschluss auf eine unzulässige Abschalteinrichtung zulassen würde (OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Juni 2020 - 16a U 228/19 -, juris; OLG Celle, Urteil v. 13.11.2019 - 7 U 367/18, BeckRS 2019, 29587 Rn. 28 f.).
  • OLG Dresden, 16.07.2019 - 9 U 567/19

    Dieselmotor mit Thermofenster

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Ist aber eine Auslegung, wonach ein Thermofenster eine zulässige Abschaltvorrichtung darstellt, jedenfalls nicht unvertretbar, dann kann hierin insbesondere kein besonders verwerfliches Verhalten gefunden werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2019- 10 U 134/19; OLG Dresden, Urteil vom 09.07.2019, Az. 9 U 567/19, zitiert nach juris, Rdnr. 24 ff.).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Dabei kann zugunsten des Klägers in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterstellt werden, dass eine derartige temperaturbeeinflusste Steuerung der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung 715/2007/EG zu qualifizieren ist (vgl. zu Art. 5 der Verordnung 715/2007/EG auch EuGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - C-693/18, Celex-Nr. 62018CJ0693).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Fulda, 05.05.2021 - 4 O 450/20
    Begründet wurde dies damit, dass die Fahrzeuge im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB von der üblichen Beschaffenheit abweichen, weil die Fahrzeuge anders als vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller ein Software-Update aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben erhalten, um die Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu erfüllen und den Entzug der allgemeinen Betriebserlaubnis für das konkrete Fahrzeug zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 08.01.2019, Az. VIII ZR 225/17, zitiert nach juris, Rdnr. 6).
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