Rechtsprechung
LG Fulda, 09.05.2014 - 1 S 19/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ein Irrtum, der zur vorzeitigen Beendigung eines eBay-Angebots berechtigt, muss nachgewiesen werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Angebotsbeendigung bei eBay wegen Irrtums
- rabüro.de
Zu den Voraussetzungen des Abbruchs einer Ebay-Auktion wegen eines behaupteten Irrtums
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Volltext)
Schadenersatz bei vorzeitigem Auktionsabbruch, wenn Verkäufer Vorliegen eines Irrtums nicht beweisen kann
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auktionsabbruch wegen Irrtums muss nachweisbar sein! - eBay-Recht
- vogel.de (Kurzinformation)
Abbruch von Ebay-Auktion kann zu Schadenersatz führen - Streit um angebotenes Auto auf der Auktionsbörse
Verfahrensgang
- AG Bad Hersfeld, 10.01.2014 - 10 C 858/13
- LG Fulda, 09.05.2014 - 1 S 19/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus LG Fulda, 09.05.2014 - 1 S 19/14
Grundsätzlich wird die Einstellung eines Angebotes bei eBay von der Rechtsprechung nicht als Angebot, sondern als vorweggenommene Annahmeerklärung des späteren Höchstgebots eingeordnet ( BGH NJW 02, 363, zitiert nach Beck online ). - BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13
Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher …
Auszug aus LG Fulda, 09.05.2014 - 1 S 19/14
Entscheidend ist demnach für das Eingreifen des Vorbehaltes alleine, dass ein Irrtum, welcher zur Anfechtung berechtigt, vorliegt ( BGH Urteil vom 8.1.2014, VIII ZR 63/13, zitiert nach Beck online ). - BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10
Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion
Auszug aus LG Fulda, 09.05.2014 - 1 S 19/14
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Annahmeerklärung des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme im Sinne des § 10 Abs. 1 S.5 eBay-AGB steht ( BGH NJW 2011, 2643, zitiert nach Beck online) .