Rechtsprechung
   LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,56186
LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13 (https://dejure.org/2013,56186)
LG Fulda, Entscheidung vom 11.10.2013 - 1 S 75/13 (https://dejure.org/2013,56186)
LG Fulda, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 1 S 75/13 (https://dejure.org/2013,56186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,56186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 BGB, § 37 Abs 2 AO, § 670 BGB, § 365 BGB
    Auswirkungen der Rückforderung einer im Wege einer Abtretung erfüllungshalber erfolgten Zahlung durch das Finanzamt gegenüber Gesamtschuldnern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Rückforderung einer im Wege einer Abtretung erfüllungshalber erfolgten Zahlung durch das Finanzamt gegenüber Gesamtschuldnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2007 - XI ZR 259/06

    Risiko der Unterdeckung bei Tilgung von Krediten aus einer

    Auszug aus LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13
    Im Zweifel ist bei der Abtretung von Ansprüchen gegen einen Dritten zur Erfüllung einer Forderung von einer Vereinbarung der Leistung erfüllungshalber auszugehen ( BGH WM 2008, 121-122 zitiert nach Juris; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 71.Auflage, 2012, § 364, Rn.6 m.w.N. ), was sich damit begründen lässt, dass für den Gläubiger in der Regel kein Anlass besteht, das Risiko der Realisierbarkeit der Forderung gegenüber dem Dritten ohne Not auf sich zu nehmen.

    Dies entspricht der Konzeption von Sicherungsrechten, auch in diesem Fall haftet der Schuldner fort, wenn und soweit aus dem Sicherungsgegenstand keine (vollständige) Befriedigung erlangt wird ( siehe auch: BGH, Beschluss vom 20.11.2007, Az. XI ZR 259/06 zur Einordnung der Abtretung von Ansprüchen aus einer Kapitallebensversicherung zwecks Tilgung eines Darlehens, zitiert nach Juris) .

  • FG Niedersachsen, 07.06.2006 - 5 K 358/05

    Erstattungsverpflichteter nach § 37 Abgabenordnung (AO) im Falle einer

    Auszug aus LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13
    Vorliegend ergibt sich aber aus §§ 15 Abs. 1 EigZulG, 37 Abs. 2 AO, dass die Beklagte zur Rückerstattung der Eigenheimzulage verpflichtet war ( FG Niedersachsen, Urteil vom 7.6.2006, Az. 5 K 358/05, zitiert nach Beck online).
  • BGH, 30.05.1995 - XI ZR 78/94

    Formularmäßige Abtretung einer Kapitallebensversicherung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Fulda, 11.10.2013 - 1 S 75/13
    Dies wird u.a. bei Klagen gegen Banken angenommen ( BGH NJW 1995, 2219 zitiert nach Juris ); diese Wertung ist auf die vorliegende Klage gegen eine Sparkasse übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht