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   LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18   

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https://dejure.org/2018,11437
LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,11437)
LG Fulda, Entscheidung vom 15.02.2018 - 2 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,11437)
LG Fulda, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 2 Qs 26/18 (https://dejure.org/2018,11437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mündliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nur im Ausnahmefall - Dokumentationsbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mündliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nur im Ausnahmefall - Dokumentationsbedürftigkeit

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Mündliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung durch den Richter nur ausnahmsweise zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Eilbedürftigkeit für mündliche Durchsuchungsanordnung bei drei Tage zurückliegendem Diebstahl

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18
    In Eilfällen kann sie jedoch auch mündlich erlassen werden (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 105 Rn. 3; Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage, § 105 Rn.3 ("sollte") BGH, NStZ 2005, 392, zitiert nach Beck online).

    Zwar muss diese Dokumentation nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht durch den Richter selbst erfolgen, vielmehr genügt es, wenn - wie hier - die Ermittlungsbehörden die Anordnung dokumentieren (BGH NStZ 2005, 392 [BGH 13.01.2005 - 1 StR 531/04] , zitiert nach Beck online).

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

    Auszug aus LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18
    Dieses Gebot der Dokumentation der Eilbedürftigkeit leitet das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes ab, da nur bei entsprechender Dokumentation eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06, zitiert nach Beck online).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 370/13

    Durchsuchung von Geschäftsräumen (Begriff der Wohnung; weite Auslegung);

    Auszug aus LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18
    Ein Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der hier gegenständlichen Durchsuchungsmaßnahme ist wegen des mit der Durchsuchung verbundenen gewichtigen Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. Cirener in: BeckOK-StPO, Stand: 28.01.2013, § 296 Rn. 10 ff., m.w.N.; BVerfG, Beschluss v. 05.07.2013, Az.: 2 BvR 370/13, zitiert nach "juris").
  • LG Lüneburg, 07.12.2015 - 26 Qs 281/15

    Herleitung der Rechtswidrigkeit einer mündlichen richterlichen

    Auszug aus LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18
    Ein eine mündliche Anordnung rechtfertigender Eilfall kann dagegen etwa gegeben sein, wenn bei einer erst schriftlichen Anordnung durch den Richter ein Beweismittelverlust droht (LG Lüneburg, Beschluss vom 07.12.2015 - 26 Qs 281/15, zitiert nach Beck online m.u.N.).
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