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   LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10   

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https://dejure.org/2014,71701
LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10 (https://dejure.org/2014,71701)
LG Fulda, Entscheidung vom 26.11.2014 - 3 O 930/10 (https://dejure.org/2014,71701)
LG Fulda, Entscheidung vom 26. November 2014 - 3 O 930/10 (https://dejure.org/2014,71701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 ImmoWertV, § 22 ImmoWertV, § 23 ImmoWertV
    Ermittlung Herstellungskosten Wohnhaus, Sachwertverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung Herstellungskosten Wohnhaus, Sachwertverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10
    Dies gilt grundsätzlich auch für Baukostenerhöhungen aufgrund von Verzögerungen (BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84 - NJW 1986, 1684, für den Fall einer vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderung im Bauablauf).

    Das Gericht hat jedoch zu überprüfen, ob das die Entscheidung stützende Gutachten auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht oder entscheidungserhebliche Tatsachen außer Acht gelassen hat (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, zit. n. juris).

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10
    Zumindest für die Berechnung entgangenen Gewinns und für den gewerblichen Bereich besteht eine Wahlmöglichkeit des Geschädigten zwischen konkreter und abstrakter Schadensberechnung (BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - I ZR 118/50, zit. n. juris; Palandt/Grüneberg, § 281 Rn. 31; Staudinger, BGB - Neubearbeitung 2014/ Schwarze, § 280 Rn. E 71).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10
    Bereits zu der Vorgängerregelung (Wertermittlungsverordnung 1988; vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, 114. Ergänzungslieferung 2014, vor § 1 Rn. 3) hat der BGH entschieden, dass diese allgemein anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken enthält und ihre Anwendbarkeit nicht auf die Wertermittlung durch Gutachterausschüsse beschränkt ist (BGH, Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99, zit. n. juris; vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, 114. Ergänzungslieferung 2014, § 1 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 285/88

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die

    Auszug aus LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10
    Ein Bauwilliger, der die Baugenehmigung erst erstreiten musste, kann daher die Verteuerung des Baues als Schaden geltend machen, wenn er das Bauvorhaben später durchführt und ihm durch die Verzögerung höhere Kosten entstehen (BGH, NJW-RR 1990, 287 [BGH 21.12.1989 - III ZR 285/88] ).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 156/05

    Höhe des Entschädigungsanspruchs; Anwendung des Sachwertverfahrens

    Auszug aus LG Fulda, 26.11.2014 - 3 O 930/10
    Zu dem hier vom Sachverständigen L. angewendeten Sachwertverfahren hat der BGH überdies die Auffassung geäußert, dieses eigne sich insbesondere für Grundstücke, die nach der Art ihrer Bebauung vornehmlich nicht auf eine möglichst hohe Rendite im Verhältnis zu den aufgewandten Kosten ausgelegt sind (BGH, Urteil vom 12. März 2008 - XII ZR 156/05, zit. n. juris).
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