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LG Görlitz, 09.11.2018 - 2 S 82/18 |
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- OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur …
Auszug aus LG Görlitz, 09.11.2018 - 2 S 82/18
Das Gericht schließt sich hier dem Saarländischen Oberlandesgericht vom 08.05.2014, Az.: 4 U 61/13 ausdrücklich an, welches eine Auslagenpauschale in Höhe von lediglich 25, 00 EUR für angemessen erachtet. - LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 185/16
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aufwendungsersatzanspruch des zur …
Auszug aus LG Görlitz, 09.11.2018 - 2 S 82/18
Eine Verletzung des Gebots zu wirtschaftlichem Handeln liegt erst dann vor, wenn die Aufwendungen unverhältnismäßig sind, so dass sie der Geschädigte bei vernünftiger Betrachtung nicht mehr für erforderlich halten durfte ( LG Saarbrücken vom 19.05.2017, Az.: 13 S 185/16). - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus LG Görlitz, 09.11.2018 - 2 S 82/18
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges widerspiegeln (BGHZ 98, 212), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile eines "alten" Fahrzeugs so entschädigen, als handele es sich um ein Neufahrzeug. - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus LG Görlitz, 09.11.2018 - 2 S 82/18
Da sich in den um erwerbswirtschaftliche Faktoren bereinigten Mietpreisen die Bewertung der Gebrauchsvorteile für die eigenwirtschaftliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges widerspiegeln (BGHZ 98, 212), würde es regelmäßig zu einer grundlosen Bereicherung des Geschädigten oder zu einem verkappten Ausgleich immateriellen Schadens führen (vgl. BGHZ 56, 214), wollte man ihn für die entgangenen Gebrauchsvorteile eines "alten" Fahrzeugs so entschädigen, als handele es sich um ein Neufahrzeug.