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   LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18   

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LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18 (https://dejure.org/2019,12671)
LG Görlitz, Entscheidung vom 17.01.2019 - 2 S 140/18 (https://dejure.org/2019,12671)
LG Görlitz, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - 2 S 140/18 (https://dejure.org/2019,12671)
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  • OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 606/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Im Hinblick darauf vertritt die Kammer - ebenso wie das OLG Dresden in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 18.12.2013, Az.: 7 U 606/13) - die Auffassung, dass sich ein in diesem Sinne beachtliches Missverhältnis in der Regel dem Geschädigten nur dann aufdrängen muss, wenn der maßgebliche Tarif der "Schwacke-Liste" um mindestens 50 % überschritten worden ist.

    Dies entspricht der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, welche vom BGH auch ausdrücklich gebilligt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2013, Az.: VIZR 245/11; OLG Dresden, Urteil vom 18.12.2013, Az.: 7 U 606/13; Palandt/Grüneberg, BGB, & 249 Rn. 36 m.w.N.).

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    dem konkreten Sachvortrag der dortigen Beklagten auseinandergesetzt hatte (BGH, Urteil vom 18.12.2012, VI ZR 316/11).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Denn eine solche Erkundigungspflicht besteht - abgesehen von besonderen, Seite 6 hier nicht ersichtlichen Umständen des Einzelfalls, wie beispielsweise relevanten Sonderwissen des Geschädigten - nach der vorstehend genannten ständigen Rechtsprechung des 7. Senats des OLG Dresden, der das Berufungsgericht folgt, regelmäßig nur dann, wenn sich dem Geschädigten aufgrund eines erheblichen oder aber auffälligen hohen Abweichens von den Preisen der "Schwacke-Liste" Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Mietpreises hätten aufdrängen müssen (so auch BGH, u. a. Urteil vom 04.07.2006, Az.: VI ZR 237/05).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Die Eignung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage wird im vorliegenden Fall auch nicht deswegen in Frage gestellt, weil die Beklagte "mit konkreten Tatsachen aufgezeigt (hätte), dass geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken" (BGH, Urteil vom 18.05.2010, VI ZR 293/08; Urteil vom 17.05.2011, VIZR 142/10).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 74/07

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte bei Inanspruchnahme eines Mietwagens - unabhängig davon, ob sein eigenes Fahrzeug in gleicher Weise versichert war - die Aufwendungen für einen Vollkaskoschutz mit reduzierter Selbstbeteiligung deshalb ersetzt verlangen, weil er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (vgl. z. B. BGH, VI ZR 74/07).
  • OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 831/13

    Zur Erforderlichkeit und Berechnung von Mietwagenkosten. Insbesondere zur

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Bei der Ermittiung des Tarifes ist vom sogenannten "Modus" auszugehen, denn dieser stellt eine reine Angebotserhebung dar und kommt daher der realen Marktsituation am nächsten (vgl. BGH NJW 2007, 1449; OLG Dresden, Urteil vom 18.12.2013, 7 U 831/13).
  • OLG Dresden, 09.11.2016 - 7 U 685/16
    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Angesichts des ihm von der Klägerin offerierten Mietpreises traf hier den Zedenten - der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z. B. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2013, Az.: 7 U 1952/12; Urteil vom 09.11.2016, Az.: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen.
  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Bei der Ermittiung des Tarifes ist vom sogenannten "Modus" auszugehen, denn dieser stellt eine reine Angebotserhebung dar und kommt daher der realen Marktsituation am nächsten (vgl. BGH NJW 2007, 1449; OLG Dresden, Urteil vom 18.12.2013, 7 U 831/13).
  • OLG Dresden, 31.07.2013 - 7 U 1952/12

    Unfallsatztarif; Angriff gegen Schwacke-Liste; Schätzermessen

    Auszug aus LG Görlitz, 17.01.2019 - 2 S 140/18
    Angesichts des ihm von der Klägerin offerierten Mietpreises traf hier den Zedenten - der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts und auch des OLG Dresden folgend (vgl. z. B. OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2013, Az.: 7 U 1952/12; Urteil vom 09.11.2016, Az.: 7 U 685/16) - zum Anmietzeitpunkt auch keine Pflicht, sich Angebote von weiteren Mietwagenfirmen einzuholen.
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