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LG Göttingen, 06.12.2017 - 5 O 83/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 313 Abs 1 BGB; § 346 BGB; § 549 S 2 BGB; § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB
Hochzeitsfeier; Hochzeit; Rücktritt; Störung der Geschäftsgrundlage; Insolvenz des Pächters; Kündigung; Pachtvertrag - rewis.io
- RA Kotz
Vertrag über Hochzeitsfeier in Restaurant - Störung der Geschäftsgrundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
Rechtsmittel
Auszug aus LG Göttingen, 06.12.2017 - 5 O 83/17
Der Grundsatz der Vertragstreue gebietet es, vom Vertrag nur dann abzugehen, wenn eine derartig grundlegende Änderung der maßgeblichen Umstände vorliegt, dass ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (vgl. BGH NJW 1959, 2203).
- AG Hamburg-Bergedorf, 19.01.2021 - 410c C 3/19
Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Vorauszahlung für die Durchführung …
Bei dem Vertrag handelt es sich damit um einen sogenannten atypischen gemischten Vertrag, bei dem nach dem Schwerpunkt des Vertrages die mietrechtlichen Vorschriften über die Beendigung des Vertrags durch Kündigung anzuwenden sind (hierzu etwa LG Göttingen, Urteil vom 6.12.2017, Aktz. 5 O 83/17; AG München, Urteil vom 02. Februar 2016 - 159 C 601/15, Juris Rn 20. b.