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   LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12   

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https://dejure.org/2012,45504
LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12 (https://dejure.org/2012,45504)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11.12.2012 - 10 T 63/12 (https://dejure.org/2012,45504)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 10 T 63/12 (https://dejure.org/2012,45504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein Gericht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein Gericht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Ermessen des Insolvenzgerichts bei Einberufung der Gläubigerversammlung aufgrund eines ordnungsgemäßen Antrags des Insolvenzverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen ein Gericht zur Einberufung einer Gläubigerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1040
  • NZI 2013, 598
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Duisburg, 18.08.2010 - 60 IN 26/09

    Ermessen des Insolvenzgerichts bzgl. Einberufung der Gläubigerversammlung bei

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12
    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (AG Duisburg NZI 2010, 910 [AG Duisburg 18.08.2010 - 60 IN 26/09] ; BGH NZI 2005, 31; OLG Celle ZIP 2002, 900 [OLG Celle 25.03.2002 - 2 W 9/02] ; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 10).
  • BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04

    Einberufung einer Gläubigerversammlung durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12
    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (AG Duisburg NZI 2010, 910 [AG Duisburg 18.08.2010 - 60 IN 26/09] ; BGH NZI 2005, 31; OLG Celle ZIP 2002, 900 [OLG Celle 25.03.2002 - 2 W 9/02] ; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 25.03.2002 - 2 W 9/02

    Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung; Kein Ermessen des

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2012 - 10 T 63/12
    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (AG Duisburg NZI 2010, 910 [AG Duisburg 18.08.2010 - 60 IN 26/09] ; BGH NZI 2005, 31; OLG Celle ZIP 2002, 900 [OLG Celle 25.03.2002 - 2 W 9/02] ; Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung a.a.O. Rdnr. 10).
  • LG Münster, 21.01.2019 - 5 T 742/18

    Einberufung besondere Gläubigerversammlung, Abstimmung über

    Wenn jedoch die Antragsberechtigung vorliegt und der Antragsteller den Zweck der einzuberufenden Gläubigerversammlung mitteilt, hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Gläubigerversammlung einzuberufen, ohne dass ihm hierbei ein Ermessen zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2002, 2 W 9/02, BGH Beschluss vom 14.10.2004, IX ZB 114/04, LG Traunstein, 13.07.2009, 4 T 1939/09 und 1990/09, LG Göttingen, Beschluss vom 11.12.2012, 10 T 63/12, jeweils m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Antrag nach § 75 Abs. 1 InsO offensichtlich willkürlich ist, d.h. wenn er ersichtlich ohne jeden sachlich vertretbaren Grund gestellt wird, zum Beispiel weil ein offensichtlich rechtswidriger Beschluss angestrebt wird oder der angestrebte Beschluss außerhalb der Beschlusskompetenz der Gläubigerversammlung liegt (LG Göttingen, Beschluss vom 11.12.2012, 10 T 63/12, AG Duisburg, Beschluss vom 18.08.2010, 60 IN 26/09).

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