Rechtsprechung
   LG Göttingen, 22.11.2007 - 10 T 139/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,32486
LG Göttingen, 22.11.2007 - 10 T 139/07 (https://dejure.org/2007,32486)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22.11.2007 - 10 T 139/07 (https://dejure.org/2007,32486)
LG Göttingen, Entscheidung vom 22. November 2007 - 10 T 139/07 (https://dejure.org/2007,32486)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,32486) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 2 GKG; § 66 Abs. 1 GKG
    Antrag auf Restschuldbefreiung unter Kürzung der Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre; Streit über die Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Kostentragungslast auf den Gläubiger; Erinnerung als zulässiges Rechtsmittel gegen eine Kostengrundentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Restschuldbefreiung unter Kürzung der Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre; Streit über die Rechtmäßigkeit der Auferlegung der Kostentragungslast auf den Gläubiger; Erinnerung als zulässiges Rechtsmittel gegen eine Kostengrundentscheidung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 296, 297, 300, 303; GKG § 66
    Pflicht des Gläubigers zur Tragung der Gerichtskosten auch bei erfolgreichem Versagungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI (Beilage) 2008, 34
  • NZI 2008, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Göttingen, 25.09.2007 - 10 T 110/07

    Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Göttingen, 22.11.2007 - 10 T 139/07
    Mit Beschluss vom 25.09.2007 (10 T 110/07) hat das Landgericht Göttingen den angefochtenen Beschluss geändert und den Antrag des Schuldners, ihm Restschuldbefreiung zu erteilen, zurückgewiesen.

    Ergänzend merkt die Kammer jedoch an, dass sich durch die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts mit Beschluss vom 25.09.2007 (10 T 110/07 ) an der Kostentragungspflicht des Gläubigers nichts ändert.

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96

    Einwendungen gegen den Kostenansatz

    Auszug aus LG Göttingen, 22.11.2007 - 10 T 139/07
    Sie ist Grundlage des Verfahrens nach § 66 GKG und sowohl für den Kostenbeamten als auch für das Rechtsmittelgericht bindend (vgl. Hartmann, Kostengesetzte, 37. Auflage § 66 GKG Rdnr. 18, 23; OLG Koblenz JB 93, 425; BGH NJW-RR 1998, 503).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht