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   LG Göttingen, 23.06.2008 - 10 T 69/08   

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https://dejure.org/2008,32529
LG Göttingen, 23.06.2008 - 10 T 69/08 (https://dejure.org/2008,32529)
LG Göttingen, Entscheidung vom 23.06.2008 - 10 T 69/08 (https://dejure.org/2008,32529)
LG Göttingen, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 10 T 69/08 (https://dejure.org/2008,32529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Entscheidungen des Insolvenzgerichts in den Fällen des § 6 Insolvenzordnung (InsO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Entscheidungen des Insolvenzgerichts in den Fällen des § 6 Insolvenzordnung (InsO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Göttingen, 23.06.2008 - 10 T 69/08
    Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt zulässig, dass es sich bei der vom Insolvenzgericht angeordneten Maßnahme um eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten Bereich des Schuldners eingreifende Maßnahme handelt (vgl. BGH NJW 2004, 2015).

    Zwar bezieht sich die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2004, 2015 ff.) nur auf solche Maßnahmen, die nach Wortlaut, Inhalt und Zweck des Gesetzes überhaupt in Betracht kommen können.

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 177/08

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter

    Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Göttingen vom 23. Juni 2008 - 10 T 69/08 - wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 1 als unzulässig verworfen.

    Das Landgericht hat sie daher im angegriffenen Beschluss (veröffentlicht in ZInsO 2008, 1144) zutreffend als unzulässig verworfen.

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