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   LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21   

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LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21 (https://dejure.org/2021,51280)
LG Gera, Entscheidung vom 10.11.2021 - 11 Qs 309/21 (https://dejure.org/2021,51280)
LG Gera, Entscheidung vom 10. November 2021 - 11 Qs 309/21 (https://dejure.org/2021,51280)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21
    Nach Auffassung der Kammer gilt dies für die neue Rechtslage jedenfalls nicht mehr uneingeschränkt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 120/20; LG "Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04. Mai 2021, Az. 12 Qs 22/21 , Rn. 17; LG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2021 - 604 Qs 6/21, BeckRS 2021, 6859 Rn 9; LG Bochum, Beschluss vorn 18. September 2020 - 11-10 Qs 6/20, Rn. 42 - juris.) Deshalb geht die Kammer davon aus, dass im Lichte der PKH-Richtlinie eine nachträgliche Verteidigerbestellung nicht versagt werden kann, wenn die Entscheidung hierüber verzögert getroffen wurde (so auch LG Gera, Beschlüsse vorn 22.12.2020, Az. 11 Qs 362/20 und 11 Qs 323/20; r3esohluss vorn 23.12.2020, Az. 336/20 und Beschluss vom 31.03.2021, Az. 11 Qs 96/21).
  • LG Hamburg, 26.03.2021 - 604 Qs 6/21

    Nachträgliche Pflichtverteidigerbestellung häufiger zulässig

    Auszug aus LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21
    Nach Auffassung der Kammer gilt dies für die neue Rechtslage jedenfalls nicht mehr uneingeschränkt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 120/20; LG "Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04. Mai 2021, Az. 12 Qs 22/21 , Rn. 17; LG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2021 - 604 Qs 6/21, BeckRS 2021, 6859 Rn 9; LG Bochum, Beschluss vorn 18. September 2020 - 11-10 Qs 6/20, Rn. 42 - juris.) Deshalb geht die Kammer davon aus, dass im Lichte der PKH-Richtlinie eine nachträgliche Verteidigerbestellung nicht versagt werden kann, wenn die Entscheidung hierüber verzögert getroffen wurde (so auch LG Gera, Beschlüsse vorn 22.12.2020, Az. 11 Qs 362/20 und 11 Qs 323/20; r3esohluss vorn 23.12.2020, Az. 336/20 und Beschluss vom 31.03.2021, Az. 11 Qs 96/21).
  • LG Bochum, 18.09.2020 - 10 Qs 6/20

    Pflichtverteidiger, Unverzüglichkeit, rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21
    Nach Auffassung der Kammer gilt dies für die neue Rechtslage jedenfalls nicht mehr uneingeschränkt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 120/20; LG "Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04. Mai 2021, Az. 12 Qs 22/21 , Rn. 17; LG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2021 - 604 Qs 6/21, BeckRS 2021, 6859 Rn 9; LG Bochum, Beschluss vorn 18. September 2020 - 11-10 Qs 6/20, Rn. 42 - juris.) Deshalb geht die Kammer davon aus, dass im Lichte der PKH-Richtlinie eine nachträgliche Verteidigerbestellung nicht versagt werden kann, wenn die Entscheidung hierüber verzögert getroffen wurde (so auch LG Gera, Beschlüsse vorn 22.12.2020, Az. 11 Qs 362/20 und 11 Qs 323/20; r3esohluss vorn 23.12.2020, Az. 336/20 und Beschluss vom 31.03.2021, Az. 11 Qs 96/21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2021 - 12 Qs 22/21

    Rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Gera, 10.11.2021 - 11 Qs 309/21
    Nach Auffassung der Kammer gilt dies für die neue Rechtslage jedenfalls nicht mehr uneingeschränkt (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 6. November 2020 - Ws 120/20; LG "Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04. Mai 2021, Az. 12 Qs 22/21 , Rn. 17; LG Hamburg, Beschluss vom 26. März 2021 - 604 Qs 6/21, BeckRS 2021, 6859 Rn 9; LG Bochum, Beschluss vorn 18. September 2020 - 11-10 Qs 6/20, Rn. 42 - juris.) Deshalb geht die Kammer davon aus, dass im Lichte der PKH-Richtlinie eine nachträgliche Verteidigerbestellung nicht versagt werden kann, wenn die Entscheidung hierüber verzögert getroffen wurde (so auch LG Gera, Beschlüsse vorn 22.12.2020, Az. 11 Qs 362/20 und 11 Qs 323/20; r3esohluss vorn 23.12.2020, Az. 336/20 und Beschluss vom 31.03.2021, Az. 11 Qs 96/21).
  • AG Koblenz, 10.07.2023 - 30 Gs 5496/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Somit ist eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung dann angebracht, wenn der Antrag auf Pflichtverteidigerbeiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen und die Entscheidung über die Beiordnung nicht unverzüglich erfolgte, sondern wegen justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

    Dabei wird der Justiz eine Überlegungs- und Prüfungsfrist von ein bis zwei Wochen eingeräumt (LG Gera, Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

  • AG Koblenz, 20.03.2023 - 30 Gs 2593/23

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    die Voraussetzungen des § 140 StPO vorliegen und die Entscheidung über die Beiordnung nicht unverzüglich erfolgte, sondern wegen justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der (ehemalige) Beschuldigte keinen Einfluss hatte (LG Stuttgart Beschl. v. 14.07.2022 - 18 Qs 36/22; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

    wenn über den Antrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dessen Eingang entschieden werden kann (LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).

  • LG Neuruppin, 01.12.2022 - 12 Qs 17/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Jugendlicher. mindere Intelligenz

    Teilweise wird - mit Blick auf die neue Rechtslage - in der aktuellen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, die rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers sei ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für eine Beiordnung gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung über den Beiordnungsantrag wesentlich verzögert bzw. das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Bestellung nicht beachtet wurde (OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.2020 - Ws 962/20 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.04.2021 - 1 Ws 260/21 -, juris; LG Stuttgart Beschluss vom 21.09.2021 - 9 Qs 62/21, BeckRS 2021, 28663; LG Gera Beschluss vom 10.11.2021 - 11 Qs 309/21, BeckRS 2021, 40620; LG Halle Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Qs 41/20, BeckRS 2021, 16884; LG Hamburg Beschluss vom 15.07.2021 - 622 Qs 22/21, BeckRS 2021, 20600; LG Frankenthal Beschlüsse vom 02.02.2021 - 1 Qs 16/21 und vom 16.06.2020 - 7 Qs 114/20, juris; LG Flensburg, Beschluss vom 09.12.2020 - II Qs 43/20, juris; LG Hechingen, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20, juris; LG Mannheim, Beschluss vom 26.03.2020 - 7 Qs 11/20, juris).
  • LG Halle, 21.11.2023 - 3 Qs 109/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    (Anmerkung: Auch wenn dieses Gebot erst seit dem 13.12.2019 ausdrücklich in § 141 Abs. 1 StPO normiert ist, war bereits nach alter Rechtslage anerkannt, dass sich aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren eine Verpflichtung zur zeitnahen Entscheidung über den Antrag ergibt) Um dem Beschleunigungsgebot im Interesse des Beschuldigten Rechnung zu tragen, ist diese "Unverzüglichkeit" nur gewahrt, wenn durch den Ermittlungsrichter über den Antrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dessen Eingang bei den Ermittlungsbehörden entschieden werden kann (LG Gera, Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21, BeckRS 2021, 40620).
  • LG Konstanz, 10.09.2022 - 3 Qs 68/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    ber 2020 - Ws 120/20; LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21, BeckRS 2021, 40620 Rn. 13, beck-online; LG Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20; LG Halle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Qs 41/20 m.w.N.; LG Hannover Beschluss vorn 6.7.2020 - 30 Qs 31/20, BeckRS 2020, .30765 Rn. 17-20, beck-online; im Ergebnis auch LG Mannheim Beschluss vom 26.3.2020 - 7 Qs 11/20, BeckRS 2020, 4792 Rn. 4, beck-online; LG Flensburg Beschl. v.
  • LG Lüneburg, 02.03.2023 - 45 Qs 2/23

    Pflichtverteidiger rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    § 140 Abs. 1, Abs. 2 StPO zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte, mithin eine wesentliche Verzögerung erfahren hat (vgl. OLG Nürnberg Beschl. v. 6.11.2020 - Ws962/20, Ws963/20; LG Hamburg Beschl. v. 15.7.2021 - 622 Qs 22/21; LG Gera, Beschluss vom 10.11.2021 - 11 Qs 309/21).
  • LG Heilbronn, 01.12.2022 - 2 Qs 111/22

    Ermittlungsverfahren in einer Jugendstrafsache: Unverzüglichkeit der

    Eine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung, die neben einem rechtzeitig gestellten und entscheidungsreifen (in der Sache begründeten) Antrag auf Beiordnung voraussetzen würde, dass das Erfordernis der Unverzüglichkeit bei der Bestellung nicht ausreichend beachtet wurde (LG Gera Beschl. v. 10.11.2021 - 11 Qs 309/21, BeckRS 2021, 40620 Rn. 12, beck-online), ist deshalb vorliegend nicht möglich.
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