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   LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 560/12   

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https://dejure.org/2013,66683
LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 560/12 (https://dejure.org/2013,66683)
LG Gera, Entscheidung vom 16.01.2013 - 5 T 560/12 (https://dejure.org/2013,66683)
LG Gera, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 5 T 560/12 (https://dejure.org/2013,66683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unnötige Aufrechterhaltung der Betreuung, Nichthandeln, Betreuervergütung, Betreuungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 555/12
    Auszug aus LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 560/12
    Sie bezieht sich zur Begründung auf ihre Ausführungen hinsichtlich des Vergütungsbeschlusses vom 14.12.2011 für den Zeitraum 01.07.2011 bis 30.09.2011 (Verfahren beim LG Gera, Az. 5 T 555/12).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 489/10

    Betreuervergütung: Ende der Betreuung erst durch ausdrückliche gerichtliche

    Auszug aus LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 560/12
    Dabei ist auch hinzunehmen, dass zwischen dem Ende der Notwendigkeit der Betreuung und deren Aufhebung noch eine gewisse Zeitspanne liegt, die auf gerichts- oder behördeninterne Abläufe und auf die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung der Betreuung tatsächlich vorliegen, zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.12.2011, Az. XII ZB 489/10 , zitiert bei juris).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 459/10

    Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung

    Auszug aus LG Gera, 16.01.2013 - 5 T 560/12
    Die Kammer teilt auch die Auffassung, dass Gegenansprüche des Betroffenen, die darauf gestützt werden, dass der Betreuer sein Amt mangelhaft geführt hat, durch den Rechtspfleger nicht zu berücksichtigen sind, weil dieser insoweit nicht funktionell zuständig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10 , zitiert bei juris).
  • BGH, 13.01.2016 - XII ZB 101/13

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Dauer einer vorläufigen

    Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gera vom 16. Januar 2013  5 T 560/12  aufgehoben.
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