Rechtsprechung
LG Gera, 17.07.2015 - 3 OH 54/12 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- RA Kotz
Gerichtlicher Sachverständiger - Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen unvollständiger Beantwortung von Beweisfragen
- Justiz Thüringen
§ 286 ZPO, § 402 ZPO, §§ 402 ff ZPO
Gerichtlich bestellter Sachverständiger: Unbrauchbarkeit des Gutachtens wegen unvollständiger Beantwortung von Beweisfragen; Nachfristsetzung für die Einzahlung eines Auslagenvorschusses für ein ergänzendes Gutachten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sachverständiger entscheidet, wie er das Gutachten erstellt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständiger entscheidet, wie er das Gutachten erstellt! (IBR 2015, 1109)