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   LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02   

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https://dejure.org/2002,25661
LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02 (https://dejure.org/2002,25661)
LG Gera, Entscheidung vom 23.08.2002 - 5 T 127/02 (https://dejure.org/2002,25661)
LG Gera, Entscheidung vom 23. August 2002 - 5 T 127/02 (https://dejure.org/2002,25661)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Eintragung im Vereinsregister von Amts wegen durch das Registergericht; Täuschung des Rechtsverkehrs durch den Namen eines Vereins; Grundsatz der Firmenwahrheit; Aufnahme einer Jahreszahl in den Vereinsnamen eines Schützenvereins als grundsätzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 15.10.1997 - 6 W 513/97

    Namenswahrheit und Gründungsdatum

    Auszug aus LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02
    Ein derartiger Mangel liegt auch dann vor, wenn der Name des Vereins zu Täuschungen im Rechtsverkehr Anlaß gibt (BayObLGZ 1959, 287, 290; 1971, 329, 331; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Das ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des in § 18 II HGB für die Firma des Kaufmanns enthaltenen Grundsatzes der Firmenwahrheit (BayObLGZ 1971, 329, 331, 333; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Enthält der Name des Vereins eine Jahreszahl, so geht die mit den näheren Verhältnissen des Vereins nicht vertraute Öffentlichkeit in aller Regel davon aus, daß diese ein Hinweis auf das Jahr der Vereinsgründung darstellt (OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Ob damit auch der Vereinszweck des Beteiligten zu 2.) entfallen ist, kann dahinstehen, weil dieser wegen der rechtlichen Fortexistenz der "..." jedenfalls auch im Falle der Traditionspflege nicht berechtigt ist, einen gleichlautenden Namen zu führen (vgl. OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

  • BayObLG, 05.11.1971 - BReg. 2 Z 22/71
    Auszug aus LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02
    Ein derartiger Mangel liegt auch dann vor, wenn der Name des Vereins zu Täuschungen im Rechtsverkehr Anlaß gibt (BayObLGZ 1959, 287, 290; 1971, 329, 331; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Das ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des in § 18 II HGB für die Firma des Kaufmanns enthaltenen Grundsatzes der Firmenwahrheit (BayObLGZ 1971, 329, 331, 333; OLG Jena Rpfleger 1998, 114, 115).

    Der Verein kann dann gem. §§ 142 I , 159 I FGG von Amts wegen aus dem Vereinsregister gelöscht werden (BayObLGZ 1971, 329, 334).

    Eine solche ist jedoch nach § 142 I FGG , der ausschließlich auf Amtslöschung gerichtet ist, nicht vorgesehen (BayObLGZ 1971, 329, 335).

  • OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 701/98

    Rechtsnachfolge in Genossenschaftsvermögen

    Auszug aus LG Gera, 23.08.2002 - 5 T 127/02
    Daß die Gesellschaft faktisch und rechtlich handlungsunfähig wurde, weil sie ihren Gesellschaftszweck nicht mehr ausüben konnte und ihr Vermögen von der Stadt Jena verwaltet worden sein dürfte, steht ihrer Fortexistenz als Rechtsperson nicht entgegen, weil alleine die faktische Handlungsunfähigkeit einer Gesellschaft den Fortbestand ihrer rechtlichen Existenz nicht berührt (OLG Jena NotBZ 1999, 31, 32).
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