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   LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03   

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https://dejure.org/2004,21088
LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03 (https://dejure.org/2004,21088)
LG Gera, Entscheidung vom 24.03.2004 - 1 S 386/03 (https://dejure.org/2004,21088)
LG Gera, Entscheidung vom 24. März 2004 - 1 S 386/03 (https://dejure.org/2004,21088)
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"Dialer"-Einwand gegen Telekomrechnung

§ 241a BGB, richtlinienkonforme Auslegung, Anwendung auf mißbräuchliche "Dialer" (Anm.: Das LG dürfte seine Vorlagepflicht aus Art. 234 Abs. 3 EG bzgl. Art. 9 FernabsatzRL verletzt haben: da es im Urteil nicht gem. § 543 ZPO die Revision zuließ, war es letztinstanzliches Gericht iSv Art. 234 Abs. 3 EG gelten, vgl. BGH, 2.10.02, Abs. 1 ZB 27/00)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dialer - als unbestellte Leistung gem. § 241a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95

    Nachweispflicht des Service-Providers über geführte Telefonate; kein

    Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
    Diese können aber nicht dazu führen, eine Beweislastregelung, die der Gesetzgeber zum Zwecke des Verbraucherschutzes in § 241a BGB getroffen hat, aufzuheben oder zu umgehen (siehe auch LG Berlin, NJW-RR 1996, 895, 896).
  • AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02

    Dialer - Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche

    Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Saalfeld, Aktenzeichen: 1 C 564/02, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03

    Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes

    Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
    Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der nach einem Urteil vom 04.03.2004 (Aktenzeichen: III ZR 96/03) gleichartige Ansprüche - soweit aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes ersichtlich wohl für Ansprüche aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 241a BGB - abgewiesen hat unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat.
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
    Auch das Amtsgericht hat Bezug genommen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.11.2001 (NJW 2002, 361).
  • OLG Koblenz, 05.04.2007 - 2 U 42/05

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten

    Teilweise wird in Literatur und Rechtsprechung wegen der bekannten Missbrauchsmöglichkeiten von Dialern bei der Anwahl von 0190er-Nummern in Verbindung mit der Nutzung des Internets dem Netzbetreiber die Beweislast auferlegt, dass ein solcher Missbrauch nicht stattgefunden hat (vgl. LG Gera CR 2004, 543; Mankowski CR 2004, 185, 186).
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