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LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03 |
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"Dialer"-Einwand gegen Telekomrechnung
§ 241a BGB, richtlinienkonforme Auslegung, Anwendung auf mißbräuchliche "Dialer" (Anm.: Das LG dürfte seine Vorlagepflicht aus Art. 234 Abs. 3 EG bzgl. Art. 9 FernabsatzRL verletzt haben: da es im Urteil nicht gem. § 543 ZPO die Revision zuließ, war es letztinstanzliches Gericht iSv Art. 234 Abs. 3 EG gelten, vgl. BGH, 2.10.02, Abs. 1 ZB 27/00)
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02
- LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
- LG Gera, 02.04.2004 - 1 S 386/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95
Nachweispflicht des Service-Providers über geführte Telefonate; kein …
Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
Diese können aber nicht dazu führen, eine Beweislastregelung, die der Gesetzgeber zum Zwecke des Verbraucherschutzes in § 241a BGB getroffen hat, aufzuheben oder zu umgehen (siehe auch LG Berlin, NJW-RR 1996, 895, 896). - AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02
Dialer - Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche
Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Saalfeld, Aktenzeichen: 1 C 564/02, wird zurückgewiesen. - BGH, 04.03.2004 - III ZR 96/03
Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes …
Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
Dieses Ergebnis entspricht im Übrigen auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der nach einem Urteil vom 04.03.2004 (Aktenzeichen: III ZR 96/03) gleichartige Ansprüche - soweit aus der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes ersichtlich wohl für Ansprüche aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 241a BGB - abgewiesen hat unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 16 Abs. 3 Satz 3 TKV, wonach den Kunden keine Vergütungspflicht für die Nutzung seines Anschlusses durch Dritte trifft, sofern er diese nicht zu vertreten hat. - BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01
Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)
Auszug aus LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03
Auch das Amtsgericht hat Bezug genommen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.11.2001 (NJW 2002, 361).
- OLG Koblenz, 05.04.2007 - 2 U 42/05
Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten …
Teilweise wird in Literatur und Rechtsprechung wegen der bekannten Missbrauchsmöglichkeiten von Dialern bei der Anwahl von 0190er-Nummern in Verbindung mit der Nutzung des Internets dem Netzbetreiber die Beweislast auferlegt, dass ein solcher Missbrauch nicht stattgefunden hat (vgl. LG Gera CR 2004, 543; Mankowski CR 2004, 185, 186).