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   LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16   

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https://dejure.org/2016,10308
LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16 (https://dejure.org/2016,10308)
LG Gera, Entscheidung vom 25.04.2016 - 9 Qs 123/16 (https://dejure.org/2016,10308)
LG Gera, Entscheidung vom 25. April 2016 - 9 Qs 123/16 (https://dejure.org/2016,10308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrunsicherheit Anzeichen, Besitz von BtM, Drogenfahrt, Fortdauer Entziehung Fahrerlaubnis

  • verkehrslexikon.de

    Rauschfahrt und Drogenbesizt und Fortdauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Realkonkurrenz zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und der zeitgleich begangenen Ordnungswidrigkeit; Bedingungszusammenhang des Mitsichführens der Betäubungsmittel im Kfz mit dem Fahrvorgang; Verhältnismäßigkeit der Fortdauer der vorläufigen Entziehung ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • blutalkohol PDF, S. 328
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16
    Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis stellt sich damit auch als unverhältnismäßig dar, vgl. OLG Hamm, VRS 102, 56ff.
  • LG Mannheim, 27.01.2003 - 4 Qs 5/03

    Voraussetzungen für die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16
    Da der Angeklagten mit dem ihm vorgeworfenen Fehlverhalten seit mehr als einem Jahr unbeanstandet am Straßenverkehr teilgenommen hat und auch bis zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mehr nachteilig aufgefallen ist, sind keine dringenden Gründe mehr vorhanden, dass ihm die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird, vgl. LG Mannheim, ZfS 2003, 208.
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16
    Als solche Ausfallerscheinungen, die durch den Cannabiskonsum zumindest mit verursacht sein müssen, kommen insbesondere in Betracht: eine auffällige, sei es regelwidrige, sei es besonders sorglose und leichtsinnige Fahrweise, ein unbesonnenes Benehmen bei Polizeikontrollen, aber auch ein sonstiges Verhalten, das rauschbedingte Enthemmung und Kritiklosigkeit erkennen lässt, sowie Beeinträchtigungen der Körperbeherrschung, wie z. B. Stolpern und Schwanken beim Gehen, vgl. BGH in BGHSt 31, 42.
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16
    Entscheidend ist somit der Zweck der Fahrt des Angeklagten, vgl. BGH Beschluss vom 27.04.2004, Az.: 1 StR 466/03, recherchiert in Juris.
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16
    Bei einer psychotropwirksamen Menge an THC von ca. 36 ng/ml Blut kann daher eine Fahruntüchtigkeit nur bei Hinzutreten rauschbedingter Ausfallerscheinungen angenommen werden, vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1994, 2428 f. Ausweislich des toxikologischen Befundberichts vom 10.12.2014 (BI. 9-11) hatte der Angeklagte eine THC-Konzentration von 37 ng/ml im Blut.
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