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LG Gießen, 03.01.2012 - 2 StVK - Vollz 206/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rechtswidrigkeit der Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum seit Inkrafttreten des Hessischen Strafvollzugsgesetzes. Der Berschluss ist nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde rechtskräftig.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit der Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum seit Inkrafttreten des Hessischen Strafvollzugsgesetzes. Der Berschluss ist nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde rechtskräftig.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85
Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige …
Auszug aus LG Gießen, 03.01.2012 - 2 StVK-Vollz 206/11
Nach ständiger Rechtssprechung des OLG Frankfurt und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. OLG Frankfurt StV 1986, Seite 27f.; OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, Seite 55 ff., Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.03.02, Az.: 2 BvR 261/01) hat ein Strafgefangener ein berechtigtes Interesse an einer (nachträglichen) Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme, die in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreift. - BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch …
Auszug aus LG Gießen, 03.01.2012 - 2 StVK-Vollz 206/11
Nach ständiger Rechtssprechung des OLG Frankfurt und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. OLG Frankfurt StV 1986, Seite 27f.; OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, Seite 55 ff., Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 13.03.02, Az.: 2 BvR 261/01) hat ein Strafgefangener ein berechtigtes Interesse an einer (nachträglichen) Feststellung der Rechtswidrigkeit einer hoheitlichen Maßnahme, die in schwerwiegender Weise in Grundrechte eingreift.