Rechtsprechung
LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- aufrecht.de
Kaufpreisrückzahlung bei Widerruf und fehlerhafte Belehrung über den Widerrufsfristbeginn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei mangelnder ordnungsgemäßer Belehrung gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Käufer einer Sache auch nach Ablauf von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten; Widerruf eines Kaufvertrags nach mehr zwei Wochen bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung gem. § 355 Abs. 2 S. 1 BGB
- info-it-recht.de
Fehlerhafte Belehrung über den Fristbeginn beim Widerrufsrecht
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 357 Abs. 1 S. 1, 346 Abs. 1 BGB
Widerruf nach 1/2 Jahr, wenn nicht ordnungsgemäß über Fristbeginn belehrt wurde - antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Bei falscher Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Widerrufsfrist beginnt nicht bei falscher Belehrung
Verfahrensgang
- AG Gießen, 28.04.2009 - 43 C 1798/07
- LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 25.10.2007 - 16 U 70/07
Gestalterische und inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Halle, Urteil vom 13.5.2005, 1 S 28/05 (juris) = BB 2006, 1817, sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 25.10.2007, 16 U 70/07, Rn 20 ff (juris) = MDR 2008, 254, dass sich die auf der Ermächtigung in Artikel 245 EGBGB beruhende Verordnung alter Fassung, da sie den gesetzlichen Anforderungen des § 355 BGB nicht entspricht, nicht mehr in den Grenzen der Verordnungsermächtigung hält und daher nichtig ist. - LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 28/05
Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die …
Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
Die Kammer teilt die Auffassung des Landgerichts Halle, Urteil vom 13.5.2005, 1 S 28/05 (juris) = BB 2006, 1817, sowie des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 25.10.2007, 16 U 70/07, Rn 20 ff (juris) = MDR 2008, 254, dass sich die auf der Ermächtigung in Artikel 245 EGBGB beruhende Verordnung alter Fassung, da sie den gesetzlichen Anforderungen des § 355 BGB nicht entspricht, nicht mehr in den Grenzen der Verordnungsermächtigung hält und daher nichtig ist. - BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
Der mit der Einräumung des befristeten Widerrufsrechts beabsichtigte Schutz des Verbrauchers erfordert eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis der Verbraucher eindeutige Belehrung (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009, Az. VIII ZR 219/08, Rn. 12 Wide. Diesen Anforderungen genügt die von der Beklagten verwendete Klausel nicht. Sie belehrt den Verbraucher über den nach § 355 Abs. 2 BGB maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist nicht richtig. Die Belehrung ist nicht unmissverständlich. Aus der Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Verbrauchers, auf den abzustellen ist, kann die Klausel den Eindruck erwecken, die Belehrung sei bereits dann erfolgt, wenn er sie lediglich zur Kenntnis nimmt, ohne dass sie ihm entsprechend den gesetzlichen Anforderungen in Textform mitgeteilt worden ist (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14 buris]). - BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar
Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
Denn auch im Falle der parlamentarischen Änderung oder Ergänzung bestehender Rechtsverordnungen ist das dadurch entstandene Normgebilde weiter insgesamt als Rechtsverordnung und nicht als Gesetz zu qualifizieren und unterliegt damit auch weiter den Beschränkungen der Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.9.2005, 2 BvF 2/03, Rn. 205 [Juris] NVwZ 2006, 191). - AG Gießen, 28.04.2009 - 43 C 1798/07
Textformerfordernis einer Widerrufsbelehrung i.R. einer Internet-Bestellung ist …
Auszug aus LG Gießen, 24.02.2010 - 1 S 202/09
Vorinstanz: AG Gießen: 43 C 1798/07.