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   LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07   

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https://dejure.org/2008,17275
LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07 (https://dejure.org/2008,17275)
LG Gießen, Entscheidung vom 29.01.2008 - 2 O 388/07 (https://dejure.org/2008,17275)
LG Gießen, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 2 O 388/07 (https://dejure.org/2008,17275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungshemmung nur nach förml. Zustellung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren: Verjährungshemmung nur nach förmlicher Zustellung! (IBR 2008, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2007 - 9 U 55/07

    Verjährung: Hemmung bei formloser Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung eines

    Auszug aus LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07
    Die Kammer sieht sich angesichts des gesetzlichen Befundes außerstande, dem vom OLG ... (Urteil vom 27.9.2007, Az. 9 U 55/07) bezogenen Standpunkt beizutreten, eine Zustellung im Sinne der genannten Norm sei auch die formlose, dem Antragsgegner zugegangene Bekanntgabe des Antrags auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens.
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07
    Eine solche Vereinbarung der Parteien des Architektenvertrages ist von Rechts wegen möglich und hat den Lauf einer selbständigen Verjährungsfrist für die bis einschließlich der Leistungsphase 8 erbrachten Leistungen zur Folge (vgl. BGHZ 125, 111 ff. = NJW 1994, 1276 ff.).
  • LG Darmstadt, 12.09.2005 - 22 O 90/05

    Verjährungshemmung nur bei förmlicher Zustellung

    Auszug aus LG Gießen, 29.01.2008 - 2 O 388/07
    Dies trifft nicht zu, weil ein Beweisantrag eben kein Sachantrag, sondern der typische Fall eines Prozessantrages ist (vgl. auch LG ... Urteil vom 12.9.2005, Az. 22 O 90/05).
  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob damit die förmliche Zustellung im Sinne des § 166 ZPO gemeint ist (OLG Dresden, IBR 2010, 329; LG Darmstadt, IBR 2005, 678; LG Gießen, IBR 2008, 251; Kniffka/Schulze-Hagen, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht Stand 16.7.2010, 634a Rn. 140; Bamberger/Roth/Henrich, BGB, 2. Aufl., § 204 Rn. 30; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 12. Aufl., § 204 Rn. 20; Kapellmann/Messerschmidt-Weyer, VOB, 3. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 173; PWW/Kessler, BGB, 4. Aufl., § 204 Rn. 14; Ingenstau/Korbion/Wirth, VOB, 17. Aufl., vor § 13 VOB/B Rn. 342; Klein/Moufang/Koos, BauR 2009, 333, 349 f.; Sterner/Hildebrandt, ZfIR 2006, 349, 350) oder ob auch die formlose Mitteilung des Antrags genügt (OLG Karlsruhe, BauR 2007, 1943 = NZBau 2008, 123 = ZfBR 2007, 787; OLG Naumburg, BauR 2009, 1015 [LS]; LG Marburg, IBR 2006, 372; Seibel, ZfBR 2008, 9).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2009 - 3 U 45/08

    Hemmung der Verjährung durch selbstständiges Beweisverfahren.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Gießen - 2. Zivilkammer - vom 29.1.2008 (2 O 388/07) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    die Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1) bis 4) unter Aufhebung des am 29.1.2008 verkündeten Urteil des Landgerichts Gießen (Az. 2 O 388/07) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin EUR 175.253,52 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit (28.9.2007) zu zahlen.

  • OLG Dresden, 31.03.2010 - 1 U 1446/09

    Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

    Während das Landgericht Gießen unter Bezugnahme auf den Gesetzeswortlaut davon ausgeht, dass "Zustellung" eine förmliche Zustellung meint - (vgl. Urteil vom 29.01.2008, Az: 2 O 288/07, BauR 2008, 881; so auch LG Darmstadt, Urteil vom 12.09.2005, Az: 22 O 90/05, IBR 2005, 678; ebenso Kniffka, ibr-online, Kommentar Bauvertragsrecht, Stand: 26.05.2009, § 634a, Rnr. 134), vertritt das OLG Karlsruhe in seinem Urteil vom 27.09.2007, Az: 9 U 55/07, NJW-RR 2008, 402 die Auffassung, dass unter Zustellung i.S.v. § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB nicht notwendig eine förmliche Zustellung zu verstehen sei.
  • OLG Naumburg, 13.11.2008 - 6 U 80/08

    Haftung für mangelhafte Tiefergründung

    Die allein auf den Gesetzeswortlaut abstellende Gegenmeinung (LG Darmstadt, IBR 2005, 678; LG Gießen, IBR 2008, 251 sowie LG Halle in der hier angefochtenen Entscheidung) läuft auf eine reine Formaljurisprudenz hinaus, bei dem der Antragsteller zum Opfer einer gesetzgeberischen Diskrepanz zwischen § 204 Nr. 7 BGB und § 270 ZPO wird.
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