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   LG Gießen, 29.09.1992 - 7 T 302/92   

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https://dejure.org/1992,8680
LG Gießen, 29.09.1992 - 7 T 302/92 (https://dejure.org/1992,8680)
LG Gießen, Entscheidung vom 29.09.1992 - 7 T 302/92 (https://dejure.org/1992,8680)
LG Gießen, Entscheidung vom 29. September 1992 - 7 T 302/92 (https://dejure.org/1992,8680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des Vereinsbetreuers, Beginn, Stundensatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bremen, 06.04.1992 - 47 VIII 537/88

    Vormundschaft; Vergütung des Vormunds; Stundenlohn Vormund; Befrufsbetreuer

    Auszug aus LG Gießen, 29.09.1992 - 7 T 302/92
    In der Rechtsprechung ist zur gesetzlichen Neuregelung die Auffassung vertreten worden, daß einem Berufsbetreuer, wobei es sich um einen Rechtsanwalt handelte, nicht zugemutet werden kann, für eine geringere Vergütung als 60,- DM pro Stunde zu arbeiten (AG Bremen, Rpfl 1992 S 434).
  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    In der Rechtsprechung finden sich öfter Angaben über die Kosten oder Stundensätze eines Vereinsbetreuers (vgl. z.B. LG Aurich Nds.RPfl. 1994, 74/75: Lohnkosten von 58, 58 DM, Gesamtkosten von 75, 75 DM; LG Gießen BtPrax 1993, 107 : Kosten für hinreichend qualifizierte Mitarbeiter zwischen 75 und 82 DM zuzüglich Mehrwertsteuer; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349 : Stundensatz für freiberufliche Sozialarbeiter über 56, 29 DM [diese Entscheidung wurde allerdings durch LG Lüneburg FamRZ 1993, 1232 aufgehoben]; vgl. auch LG Köln ZfJ 1993, 50 zur Frage der Eingruppierung eines Amtsbetreuers in BAT III).
  • OLG Oldenburg, 11.11.1993 - 5 W 163/93

    Betreuer; Auswahl der Person; Nichte des Betreuten; Beschwerde

    Die Verletzung eines subjektiven Rechtes ergibt sich im vorliegenden Fall schließlich nicht aus dem durch Art. 6 GG gewährten Schutz von Ehe und Familie (vgl. LG Krefeld, BtPrax 1993, 107).
  • AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92
    Diese Rechtsauffassung wird mittlerweile nicht nur nahezu einhellig in der Literatur vertreten (Palandt/ Diederichsen, BGB, § 1836 RdNrn. 13, 16; Barth/Wagenitz FamRZ 1994, 71; Griep FamRZ 1994, 350 - jeweils m. w. N. -), sondern findet auch in der Rechtsprechung immer mehr Zustimmung (OLG Schleswig BtPrax 1994, 139 - in den Entscheidungsgründen - LG Gießen BtPrax 1993, 107; LG Oldenburg FamRZ 1994, 1333; LG Saarbrücken, Beschluß vom 7.9.1994, Az. 5 T 361/94 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - LG Marburg BtPrax 1995, 75; AG Uelzen FamRZ 1992, 1349; AG St. Wendel FamRZ 1994, 1334).
  • LG Bochum, 12.06.1995 - 7 T 358/95
    Im übrigen schwanken die Beträge zwischen 45, 00 DM (LG München FamRZ 1993, 1245), 50, 00 DM (LG Osnabrück BtPrax 1994, 26), 60, 00 DM (LG Gießen BtPrax 1993, 107) und 80, 00 DM (LG Kleve JurBüro 1995, 156).
  • AG Emden, 29.10.1993 - 4 XVII 210/92
    Sie geht davon aus, die tatsächlichen Unkosten eines Berufsbetreuers zu ermitteln und errechnet überwiegend einen Satz von 60,- DM pro Stunde (AG Uelzen, FamRZ 1992, 1349 - mit guten Rechenbeispielen -, AG Bremen, BtPrax 1992, 76; LG Gießen, BtPrax 1993, 107 - für einen Betreuungsverein, aber auch für Berufsbetreuer zutreffend - LG Krefeld, BtPrax 1993, 71; KG Neuruppin, BtPrax 1993, 144; AG Starnberg, BtPrax 1993, 178; LG Regensburg, FamRZ 1993, 1244, (hinsichtlich des Ansatzes, von den Fachkenntnissen und nicht von der Schwierigkeit des Einzelfalles auszugehen - gegen den Stundensatz zu Recht a. A. AG Starnberg, a. a. O.): LG München I, FamRZ 1993, 1245; LG Köln, Beschluß vom 7. September 1992 - 1T 350/92 , zitiert bei Becker-Laros, Die Vergütung des Vereinsbetreuers/Berufsbetreuers - Erfahrungen der Betreuungsvereine der Caritas in Rheinland-Pfalz, BtPrax 1993, 164).
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