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   LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15   

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LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15 (https://dejure.org/2016,55755)
LG Hagen, Entscheidung vom 05.09.2016 - 10 O 38/15 (https://dejure.org/2016,55755)
LG Hagen, Entscheidung vom 05. September 2016 - 10 O 38/15 (https://dejure.org/2016,55755)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Eine Arglisthaftung wegen Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer keine Kenntnis von diesen Fehlern hatte und er bei der Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333).

    Eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes der Beklagten hinsichtlich des Mangels, ist nicht anerkannt (BGH NJW-RR 1992, 333).

  • BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87

    Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Für den Nachweis eines arglistigen Verschweigens ist der Kläger beweispflichtig (BGH NJW-RR 1989, 972).

    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.

  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Stuttgart, 10.01.1997 - 2 U 163/96

    Verkauf eines Altbaus mit Schabenbefall

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Demgegenüber wird für einen Befall mit I3 (KG NJW-RR 1989, 972) wie auch mit Schaben (OLG Stuttgart NJW-RR 1997, 754) eine Offenbarungspflicht nicht generell bejaht.
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05

    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    So bejaht die Rechtsprechung etwa eine verstärkte Offenbarungspflicht bei einem früheren Befall mit Hausschwamm (so BGH NJW-RR 1987, 1415).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Eine Arglisthaftung wegen Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer keine Kenntnis von diesen Fehlern hatte und er bei der Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332; NJW-RR 1992, 333).
  • OLG Koblenz, 15.01.2013 - 4 U 874/12

    Marderbefall im Dach: - Wer den genauen Umfang eines Mangels beim Hausverkauf

    Auszug aus LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15
    Im Gegensatz zu der durch den Kläger angeführten Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil v. 15.01.2013 Az. 4 U 874/12) kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagten eine Beschädigung der Dachisolierung in einem offenbarungspflichtigen Umfang für möglich halten mussten.
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