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   LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18   

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https://dejure.org/2020,74239
LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18 (https://dejure.org/2020,74239)
LG Hagen, Entscheidung vom 07.01.2020 - 41 KLs 7/18 (https://dejure.org/2020,74239)
LG Hagen, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 41 KLs 7/18 (https://dejure.org/2020,74239)
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  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18
    Vor dem Hintergrund, dass damit zwischen dem Eingang der Anklageschrift und dem Beginn der Hauptverhandlung Mitte November xxxx mehr als 16 Monate lagen, reichte nach Auffassung der Kammer, obgleich konkrete Nachteile für den nicht in Haft befindlichen Angeklagten nicht festgestellt werden konnten, allein die ausdrückliche Feststellung der Verfahrensverzögerung zu deren Kompensation (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 -, BGHSt 52, 124-148, Rn. 56) nicht mehr aus.

    Vielmehr war es erforderlich, einen nach Umständen des Falls angemessenen Teil der Strafe für vollstreckt zu erklären (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 -, a.a.O.).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18
    Dabei ist die Kammer zunächst davon ausgegangen, dass die Zeugin die Unwahrheit gesagt hat (sog. Nullhypothese; vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164-182, Rn. 12).

    War danach die Hypothese, die Zeugin C2 habe die Unwahrheit gesagt, zu verwerfen, galt die Alternativhypothese, dass es sich um eine wahre Aussage handelt (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98 -, BGHSt 45, 164-182, Rn. 12).

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18
    Ungeeignetheit liegt vor, wenn eine Würdigung seiner körperlichen, geistigen oder charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und subjektiven Umstände ergibt, dass die Teilnahme des Täters am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26. September 2003 - 2 StR 161/03 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LG Hagen, 07.01.2020 - 41 KLs 7/18
    Denn der Mindestwert für die unwiderlegliche Annahme von Fahruntüchtigkeit liegt für den Führer eines Kraftfahrzeugs bei 1, 1 %o (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, BGHSt 37, 89-99, Rn. 22).
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