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LG Hagen, 07.03.2012 - 2 O 246/11 |
Verfahrensgang
- LG Hagen, 07.03.2012 - 2 O 246/11
- OLG Hamm, 15.11.2012 - 21 U 53/12
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.11.2012 - 21 U 53/12
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Abschlagszahlungen bei …
Auf die Berufung beider Parteien werden das am 07.03.2012 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az. 2 O 246/11) und das zugrunde liegende Verfahren aufgehoben.Der Kläger beantragt, 1 das am 07.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (Az. 2 O 246/11) teilweise abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn weitere 39.051,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2011 zu zahlen sowie ihn von Honoraransprüchen seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.999,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen und 2 die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.
Der Beklagte beantragt, 1 das am 07.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (Az. 2 O 246/11) teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen sowie 2 die Berufung des Klägers zurückzuweisen.