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   LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08   

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https://dejure.org/2009,75292
LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08 (https://dejure.org/2009,75292)
LG Hagen, Entscheidung vom 08.04.2009 - 7 S 104/08 (https://dejure.org/2009,75292)
LG Hagen, Entscheidung vom 08. April 2009 - 7 S 104/08 (https://dejure.org/2009,75292)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02

    Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • OLG Hamburg, 17.07.1953 - 1 U 147/53
    Auszug aus LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08
    Dies begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit (vgl. OLG Hamburg, NJW 1953, 1517, 1518; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 14 StVO, Rdn. 20; § 38a StVZO, Rdn. 3).
  • OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03

    Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
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