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   LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08   

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LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08 (https://dejure.org/2009,20630)
LG Hagen, Entscheidung vom 11.05.2009 - 3 T 791/08 (https://dejure.org/2009,20630)
LG Hagen, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 3 T 791/08 (https://dejure.org/2009,20630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treffen einer dinglichen Rangbestimmung zwischen Stammrecht und Rückständen bei Reallasten; Abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02

    Zulässiger Inhalt einer Reallast

    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08
    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG I2 vom 11.07.2002 (OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.

    Danach kann zwar eine von der Rangfolge des § 12 ZVG abweichende Vereinbarung getroffen werden, jedoch nicht mit dem Inhalt, dass das Stammrecht in das geringste Gebot im Falle der Zwangsversteigerung aufzunehmen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f; LG Münster Rpfleger 2002, 435; Schöner/Stöber, 13. Aufl., Rdnr. 1317 a).

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 38/02

    Zulässiger Inhalt einer Reallast

    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08
    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG I2 vom 11.07.2002 (OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.
  • LG Münster, 21.02.2002 - 5 T 27/02

    Stammrecht bei Rückstandsvollstreckung

    Auszug aus LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08
    Danach kann zwar eine von der Rangfolge des § 12 ZVG abweichende Vereinbarung getroffen werden, jedoch nicht mit dem Inhalt, dass das Stammrecht in das geringste Gebot im Falle der Zwangsversteigerung aufzunehmen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f; LG Münster Rpfleger 2002, 435; Schöner/Stöber, 13. Aufl., Rdnr. 1317 a).
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