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LG Hagen, 13.02.2017 - 6 T 283/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen die Verlängerung einer gesetzlichen Betreuung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Einrichtung der Betreuung, Entgegenstehende Wille, Freie Willensbestimmung, Einsichtsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 15.08.2016 - 82 XVII 31/16
- AG Schwelm, 16.08.2016 - 82 XVII 31/16
- AG Schwelm, 02.09.2016 - 82 XVII 31/16
- LG Hagen, 13.02.2017 - 6 T 283/16
- BGH, 28.03.2018 - XII ZB 168/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der …
Auszug aus LG Hagen, 13.02.2017 - 6 T 283/16
Der Begriff der freien Willensbestimmung wird maßgeblich von den zwei Kriterien bestimmt, ob bei dem Betroffenen eine Einsichtsfähigkeit besteht und er in der Lage ist, nach dieser Einsicht zu handeln (BGH, Beschluss v. 26. Februar 2014, XII ZB 577/13). - BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10
Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der …
Auszug aus LG Hagen, 13.02.2017 - 6 T 283/16
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs denknotwendig voraus, dass der Betroffene seine Defizite wenigstens im Wesentlichen zutreffend einschätzen kann, so dass es ihm möglich ist, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011, XII ZB 526/10).