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LG Hagen, 21.05.2021 - 4 O 132/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 21.05.2021 - 4 O 132/19
- LG Hagen, 26.06.2021 - 4 O 132/19
- OLG Hamm, 25.02.2022 - 8 W 3/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98
Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Auszug aus LG Hagen, 21.05.2021 - 4 O 132/19
Die Beklagten sind unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.05.2000 (Az. II ZR 308/98) der Auffassung, da bei einer Sozietät von Freiberuflern der in den Beziehungen zu den Mandanten bestehende "good will" den entscheidenden Wert der Gesellschaft ausmache, habe eine diesen Wert einbeziehende Abfindungsregelung grundsätzlich zur Voraussetzung, dass der ausscheidende Gesellschafter den Mandantenstamm seinen bisherigen Partnern belassen müsse.Anderenfalls erhielte er eine überhöhte Abfindung, weil die übernommenen Mandate dann doppelt - einmal durch die Beteiligung an dem in der Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens einbezogenen "good will", zum anderen durch die Übernahme der Mandate selbst - berücksichtigt würden (vgl. BGH, NJW 2000, 2584).
- BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00
Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …
Auszug aus LG Hagen, 21.05.2021 - 4 O 132/19
Durch den Übergang der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur akzessorischen Gesellschafterhaftung ist dieser Einwand nach Ansicht des Bundesgerichtshofs jedoch entfallen; er bejaht daher die gesamtschuldnerische Gesellschafterhaftung für den Anspruch (vgl.: BGH, Urteil vom 02.07.2001 - II ZR 304/00;… MünchKomm/ Schäfer , BGB, 7. Auflage, 2017, BGB § 738 Rn. 16 f.).