Rechtsprechung
   LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,58290
LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19 (https://dejure.org/2020,58290)
LG Hagen, Entscheidung vom 22.07.2020 - 10 O 247/19 (https://dejure.org/2020,58290)
LG Hagen, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 10 O 247/19 (https://dejure.org/2020,58290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,58290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Ein solcher ergibt sich auch nicht mit dieser Deutlichkeit aus der von der Klägerseite zitierten Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, Rn. 60ff).

    Eine detaillierte Prüfung ist nach der BGH-Rechtsprechung jedoch einem gerichtlichen Verfahren vorbehalten und muss nicht durch die Mitteilung nach § 203 Abs. 5 VVG bereits ermöglicht werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17).

    Die Norm zielt vielmehr - wie ihre Vorläuferbestimmung - in erster Linie darauf ab, dem Versicherungsnehmer einen gewissen Zeitraum zu belassen, um sich auf eine ihm mitgeteilte Vertragsänderung einstellen zu können und sich darüber klar zu werden, ob er innerhalb der zeitgleich ausgestalteten Frist des § 205 Abs. 4 VVG sein Kündigungsrecht ausübt oder die Prämienänderung zum Anlass nimmt, von seinem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG Gebrauch zu machen, auf das ihn der Versicherer bei der substitutiven Krankenversicherung nach § 6 Abs. 2 VVG-InfoV bei der Prämienerhöhung ebenfalls hinzuweisen hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, BGHZ 220, 297-323, Rn. 70; MünchKomm-VVG/Wandt, 2. Aufl. § 163 Rn. 75).

  • LG Berlin, 10.01.2018 - 23 O 78/16

    Private Kranken- und Krankheitskostenversicherung: Wirksamkeit und

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Teilweise wird darüber hinaus vertreten, dass Name und Anschrift des Treuhänders mitgeteilt werden müssten (Klimke, a. a. O.; ablehnend LG Berlin, Urt. v. 10.1. 2018 - 23 O 78/16, VersR 2018, 465, 465 f.).

    Ebenfalls umstritten ist, ob die Angaben in der Mitteilung dem Versicherungsnehmer jedenfalls eine überschlägige Plausibilitätskontrolle ermöglichen müssen (so etwa LG Berlin, Urteil vom 10.1.2018 - 23 O 78/16 = NJW 2018, 1176; Klimke, a. a. O).

  • OLG Köln, 07.04.2017 - 20 U 128/16

    Rechtmäßigkeit der Anpassung der Versicherungsbeiträge in der privaten

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Demgemäß genügt hier die Kenntnis des Klägers von den Prämienanpassungen auf Grundlage der in Rede stehenden Mitteilungen, ohne dass der Kläger den Schluss gezogen haben musste, dass diese unwirksam sind (so auch OLG Köln, Urt. v. 07.04.2017 - 20 U 128/16).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2019 - 6 U 209/18

    Verfristung des Widerrufs eines darlehensfinanzierten Kraftfahrzeugkaufs in einem

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Vielmehr gilt insoweit (nur) § 502 Abs. 2 BGB, wonach bei unzutreffenden Angaben in diesem Punkt kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung besteht (so im Ergebnis auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2019 - 6 U 209/18, BeckRS 2019, 20797, Rn. 60; OLG Köln, Urteil vom 28.11.2018 - 24 U 56/18, VUR 2019, 142ff).
  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Insoweit ist es mit dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ausreichend, wenn die Beklagte - wie hier - darüber informiert, dass die Beitragsanpassungen auf geänderte Leistungsausgaben zurückzuführen sind (vgl. auch OLG Stuttgart, Hinweis und Beweisbeschluss vom 06.06.2019, 7 U 237/18).
  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Ferner ist zu berücksichtigen, dass die Mitteilung von konkreten Berechnungsgrundlagen, bei denen es sich regelmäßig um Geschäftsgeheimnisse handelt, jedenfalls außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht zu fordern sein dürfte (vgl. Langheid/Wandt/Boetius, 2. Aufl. 2017, VVG § 203 Rn. 1155c; zum Geheimhaltungsinteresse des Versicherers im Hinblick auf Streitigkeiten im Rahmen der Prämienanpassung s.a. auch BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 272/15 = NJW-RR 2016, 606, dort wurde der Ausschluss der Öffentlichkeit mit Blick auf das Geheimhaltungsinteresse als rechtsfehlerfrei angesehen).
  • LG Neuruppin, 25.08.2017 - 1 O 338/16

    Krankheitskostenversicherung: Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Was unter Mitteilung der Gründe im Sinne von § 203 Abs. 5 VVG zu verstehen ist, ist umstritten: Teilweise wird vertreten, dass sowohl die die Prämienanpassung auslösende Veränderung der Rechnungsgrundlagen als auch die die Prämienerhöhung beeinflussenden Kriterien unter Nennung der konkreten Höhe mitgeteilt werden müssten (LG Neuruppin, Urt. v. 25.8. 2017 - 1 O 338/16, VersR 2018, 469, 469 f.; jedenfalls für die Rechnungsgrundlagen auch Klimke, VersR 2016, 22, 23).
  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Nach Ansicht der Kammer entspricht die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung jedenfalls dann den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG, wenn sie die Rechnungsgrundlage, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat, und die wesentlichen Kriterien, die deren Höhe beeinflusst haben, benennt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018 - 8 U 57/18 = r+s 2018, 547).
  • BGH, 14.07.2010 - IV ZR 208/09

    Anspruch auf Zahlung einer weitergehenden Rückvergütung bei gekündigten Lebens-

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Es reicht vielmehr aus, wenn er die Tatsachen kennt, aus denen sich der Anspruch ergibt, während es nicht erforderlich ist, dass er auch Kenntnis von dem Bestehen eines Anspruchs hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.7. 2010 - IV ZR 208/09 = NJW 2011, 73).
  • OLG Köln, 29.11.2018 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Hagen, 22.07.2020 - 10 O 247/19
    Vielmehr gilt insoweit (nur) § 502 Abs. 2 BGB, wonach bei unzutreffenden Angaben in diesem Punkt kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung besteht (so im Ergebnis auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 10.09.2019 - 6 U 209/18, BeckRS 2019, 20797, Rn. 60; OLG Köln, Urteil vom 28.11.2018 - 24 U 56/18, VUR 2019, 142ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht