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LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11 |
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Verfahrensgang
- LG Hagen, 27.11.2015 - 8 O 166/11
- OLG Hamm, 02.11.2016 - 21 U 14/16
- OLG Hamm - 21 U 14/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hagen, 27.10.2016 - 10 O 253/11
Schadensersatzanspruch wegen Versterbens der Stute aufgrund Verwendung der …
Das Gericht hat mit Beschluss vom 01.10.2015 beschlossen, dass das gem. § 411 a ZPO im Verfahren Landgericht Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 erstellte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. G2, Tierärztliche Hochschule Hannover, Lehmberg 2, 30938 Burgwedel, verwertet werden soll, und den Parteien Gelegenheit gegeben, zu diesem Gutachten binnen 3 Wochen ab Zustellung des Beschlusses Stellung zu nehmen.Im vor dem Landgericht Hagen geführten Parallelverfahren zum Aktenzeichen 8 O 166/11 hat der dortige Einzelrichter zur Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes folgendes ausgeführt:.
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. G2 in seinem im Verfahren Landgericht Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 erstellten schriftlichen Gutachten, das gemäß Beschluss des Einzelrichters gemäß § 411 a ZPO vom 01.10.2015 auch in diesem Verfahren verwertet werden kann, ist der Einzelrichter davon überzeugt, dass die streitgegenständliche Stute das Botulinumtoxin über die vom Beklagten hergestellte Silage aufgenommen hat.
Dazu hat der Einzelrichter im Verfahren LG Hagen, Aktenzeichen 8 O 166/11 folgendes ausgeführt:.
- OLG Hamm - 21 U 14/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Verschuldensunabhängige Haftung für kontaminierte Silage
Daraufhin hat der beklagte Landwirt aus Schwerte am 23.12.2016 seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen vom 27.11.2015 (Az. 8 O 166/11) zurückgenommen.