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   LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00   

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https://dejure.org/2007,84568
LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00 (https://dejure.org/2007,84568)
LG Hagen, Entscheidung vom 31.05.2007 - 9 O 258/00 (https://dejure.org/2007,84568)
LG Hagen, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 9 O 258/00 (https://dejure.org/2007,84568)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.03.2006 - X ZR 85/04

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine ehebezogene Zuwendung vor, wenn ein Ehegatte einem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung der Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde (BGH, NJW 2006, 2330).

    Dies darf aber nicht zwangsläufig bei jeder Zuwendung unter Ehegatten angenommen werden, die ohne Gegenleistung erfolgt ist (BGH, NJW 2006, 2330).

    Da zu diesem Zeitpunkt die Rechtsprechungs-Praxis zur ehebezogenen Zuwendung bereits hinreichend bekannt gewesen war (vgl. zu diesem Gesichtspunkt ebenfalls BGH, NJW 2006, 2330), musste auch von einer entsprechenden Aufklärung durch den Notar ausgegangen werden.

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 113/94

    Übernahme eines Landguts zum Ertragswert

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Allerdings ist eine entsprechende Anwendung des § 2312 BGB bei Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegen den Übernehmer möglich (BGH, NJW 1995, 1352; BGH, RPfl 1964, 312; Palandt-Edenhofer, § 2312, Rdnr. 7).

    Allerdings erscheint eine entsprechende Anwendung der im öffentlichen Interesse stehenden Norm nur gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen des § 2312 BGB auch im Zeitpunkt des Erbfalls noch vorgelegen haben (BGH, NJW 1995, 1352; Palandt-Edenhofer, § 2312 Rdnr. 7).

  • BGH, 04.06.1955 - IV ZR 183/54

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Die Klage ist auch nicht bedingt oder künftig und der Höhe nach unabhängig von dem tatsächlichen Ergebnis der Zwangsvollstreckung (vgl. dazu BGH, NJW 1955, 1185; Palandt-Edenhofer, § 2329, Rdnr. 5).
  • BGH, 11.03.1992 - IV ZR 62/91

    Beanspruchung eines Vermächtnisses aus eigenem und abgetretenem Recht -

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Dabei muss ein erheblicher und wesentlicher Teil des Einkommens aus der Landwirtschaft fließen (BGH, NJW-RR 1992, 770).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96

    Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht nämlich nur, wenn die Schenkung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Ehe mit dem Erblasser bereits bestand, weil der Berechtigte seine Erberwartung nur auf die Vermögensverhältnisse in der Zeit stützen kann, zu der er schon pflichtteilsberechtigt war (BGH, NJW 1973, 40; NJW 1997, 2676; Palandt-Edenhofer, § 2325 Rdnr. 4).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 69/71

    Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Auszug aus LG Hagen, 31.05.2007 - 9 O 258/00
    Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch besteht nämlich nur, wenn die Schenkung zu einem Zeitpunkt erfolgte, als die Ehe mit dem Erblasser bereits bestand, weil der Berechtigte seine Erberwartung nur auf die Vermögensverhältnisse in der Zeit stützen kann, zu der er schon pflichtteilsberechtigt war (BGH, NJW 1973, 40; NJW 1997, 2676; Palandt-Edenhofer, § 2325 Rdnr. 4).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1) bis 4) wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 31.05.2007 - 9 O 258/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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