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   LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18   

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https://dejure.org/2018,31505
LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,31505)
LG Hagen, Entscheidung vom 31.08.2018 - 71 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,31505)
LG Hagen, Entscheidung vom 31. August 2018 - 71 Qs 16/18 (https://dejure.org/2018,31505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tabaksteuerhinterziehung bei 19.400 kg Virginia Tobacco Strips

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1

    Auszug aus LG Hagen, 31.08.2018 - 71 Qs 16/18
    Der Begriff der "industriellen Bearbeitung" ist auszulegen als die üblicherweise in großem Maßstab anhand eines standardisierten Verfahrens stattfindende Umwandlung von Rohstoffen in materielle Güter (EuGH, Urteil vom 06.04.2017, Az.: C-638/15).

    Die hier vertretene Auffassung widerspricht auch nicht den Ausführungen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.04.2017, Az.: C-638/15.

  • FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19

    Tabaksteuer; Steuergegenstand

    Der Auffassung des Landgerichts Hagen, das in seinem Beschluss vom 31. August 2018 71 Qs 16/18 (ECLI:DE:LGHA:2018:0831.71QS16.18.00) für die Frage, ob sich ein Tabakprodukt zum Rauchen "eignet", darauf abstellt, ob es als Genussmittel verwendet werden kann, der Rauch also einen für den Konsumenten üblichen Geschmack aufweist und mit der Inhalation keine zusätzlichen Gesundheitsgefahren verbunden sind, schließt sich der Senat deshalb nicht an.
  • FG München, 20.12.2020 - 14 V 1567/19

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

    Der Auffassung des Landgerichts Hagen, das in seinem Beschluss vom 31. August 2018 71 Qs 16/18 (ECLI:DE:LGHA:2018:0831.71QS16.18.00) für die Frage, ob sich ein Tabakprodukt zum Rauchen "eignet", darauf abstellt, ob es als Genussmittel verwendet werden kann, der Rauch also einen für den Konsumenten üblichen Geschmack aufweist und mit der Inhalation keine zusätzlichen Gesundheitsgefahren verbunden sind, schließt sich der Senat deshalb nicht an.
  • AG Frankfurt/Oder, 14.12.2020 - 410 Ls 31/20
    Entscheidend ist daher, ob sich Tabak - ggf. nach einer weiteren nichtindustriellen Bearbeitung - unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zum Rauchen, d.h. zum menschlichen Konsum, eignet (vgl. auch Weidemann, wistra 2019, 122, 123 betreffend die Frage, ob Erzeugnisse aus anderen Stoffen als Tabak steuerbar sind; FG Düsseldorf, Urteil vom 08. Juli 2020 - 4 K 1771/19 VTa-, Rn. 27, juris; siehe auch LG Hagen (Westfalen), Beschluss vom 31. August 2018 - 71 Qs 16/18 -, Rn. 14, Juris).
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