Rechtsprechung
   LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21   

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https://dejure.org/2023,1374
LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21 (https://dejure.org/2023,1374)
LG Halle, Entscheidung vom 03.02.2023 - 1 S 91/21 (https://dejure.org/2023,1374)
LG Halle, Entscheidung vom 03. Februar 2023 - 1 S 91/21 (https://dejure.org/2023,1374)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geltendmachung von fiktivem Schadensersatz im Mietrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geltendmachung von fiktiven Schadensersatz im Wohnraummietrecht zulässig - Trotz Weiterveräußerung der Wohnung ohne vorherige Beseitigung der Schäden steht Vermieter Schadensersatzanspruch zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf fiktiven Schadensersatz im Mietrecht! (IMR 2023, 136)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2022 - VIII ZR 364/20

    Schadensersatzanspruch des Vermieters nach Beendigung des Mietverhältnisses:

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    In der Rechtsprechung, der auch die Kammer folgt, ist indes anerkannt, dass Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung im Mietrecht auch mit den für die Instandsetzung oder -haltung oder für den Rückbau der Mietsache erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten ("fiktiven") Kosten bemessen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20 -, Rn. 8 m.w.N.).

    Wollte man den Geschädigten lediglich auf den Minderwert verweisen, ließe man außer Acht, dass der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach dem Konzept der Schuldrechtsreform den ausgebliebenen Erfüllungserfolg und nicht nur den Minderwert der Sache ausgleichen soll; durch die Ersatzfähigkeit der hierfür erforderlichen Kosten wird unabhängig von deren Aufwendung der Vorrang des Erfüllungsanspruchs schadensrechtlich umgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.04.2022 - VIII ZR 364/20 -, Rn. 12 ff.).

  • BGH, 27.06.2018 - XII ZR 79/17

    Ersatz von durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstandenen

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Denn bei der Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch nach Maßgabe von § 538 BGB entsprechenden Zustand zu halten, insbesondere die Räume aufgrund der aus der Besitzübertragung folgenden Obhutspflicht schonend und pfleglich zu behandeln sowie alles zu unterlassen, was zu einer von § 538 BGB nicht mehr gedeckten Verschlechterung führen kann, handelt es sich um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB, deren Verletzung allein nach den in § 280 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen eine Schadensersatzpflicht begründet (BGH, Urteil vom 27. Juni 2018 - XII ZR 79/17).
  • BGH, 05.07.2011 - II ZR 188/09

    Berufungsverfahren: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die erneute

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Die Kammer hat hierbei berücksichtigt, dass eine Zurückverweisung der Sache in aller Regel zu einer Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits führt, was den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2011 - II ZR 188/09).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Zwar kann der Vermieter auch die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten verlangen, wenn der Mieter mit seiner vertraglichen Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis in Verzug gerät (BGH, Urteil vom 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 -, Rn. 12).
  • BGH, 28.02.2018 - VIII ZR 157/17

    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Dementsprechend kann der Geschädigte seine Ersetzungsbefugnis grundsätzlich auch ohne Angabe von Gründen ausüben, muss sich für die getroffene Wahl also nicht rechtfertigen und sich auch sonst zu ihrer Umsetzung nicht mit dem Schädiger ins Benehmen setzen (vgl. BGH, Urteil vom 28.02.2018 - VIII ZR 157/17).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Soweit der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 22. Februar 2018 (Az.: VII ZR 46/17) einer Bemessung des Schadens anhand von fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB eine Absage erteilt hat, hat er klargestellt, dass die Ablehnung einer solchen Bemessung allein auf den Besonderheiten des Werkvertragsrechts, insbesondere dem Vorschussanspruch des Bestellers gemäß § 637 Abs. 3 BGB, beruht.
  • BGH, 31.03.2021 - XII ZR 42/20

    Übernahme einer Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise)

    Auszug aus LG Halle, 03.02.2023 - 1 S 91/21
    Auf andere Vertragstypen sind diese Erwägungen nicht übertragbar (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31.03.2021 - XII ZR 42/20).
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