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   LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01   

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https://dejure.org/2002,15301
LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01 (https://dejure.org/2002,15301)
LG Halle, Entscheidung vom 08.02.2002 - 2 S 42/01 (https://dejure.org/2002,15301)
LG Halle, Entscheidung vom 08. Februar 2002 - 2 S 42/01 (https://dejure.org/2002,15301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berechnung und Erläuterung einer Mieterhöhung; Rechnungsprüfung durch einen laienhaften Mieter; Beifügen einer Wärmebedarfsberechnung zur Mieterhöhungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 35
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Halle, 16.07.1998 - 2 S 36/98
    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Nur dann wird es dem Mieter möglich sein, nachzuvollziehen, wie der Modernisierungsanteil konkret ermittelt wurde (LG Halle 2 S 36/98, [JMBL. LSA 1999, S. 123], LG Dresden ZMR 1998, 293).

    Die Kammer hat bereits im Urteil 2 S 36/98 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass bei sog. "Instandmodernisierungen" die Minderungsquote bezüglich der einzelnen Rechnungspositionen bzw. des Gesamtaufwandes für die durch die Arbeiten ersparten, sonst zur Zeit der Modernisierung statt dessen notwendigen Instandsetzungen anzugeben sind; hieran hält die Kammer fest.

    Nicht erforderlich ist die Erläuterung jeder einzelnen Rechnungsposition oder die Angabe, worin im einzelnen die Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse sonstige Grund der Baumaßnahme jeweils liegt (LG Halle 2 S 36/98, [a.a.O.] LG Halle 2 S 41/01 - Beschluss vom 13.09.2001, LG Hamburg WuM 1982, 247).

  • AG Celle, 12.07.1991 - 11 C 128/91

    Mietzinserhöhung; Sanierungsmaßnahme; Wärmedämmung; Kostenaufteilung; Nutzen für

    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Nach Ansicht des AG Celle, WuM 1992, 379, [AG Celle 12.07.1991 - 11 C 128/91] ist zu prüfen, ob die Kosten der Isoliermaßnahmen angemessen gemäß § 3 Abs. 1 MHG auf die einzelnen Wohnungen verteilt sind.
  • AG Münster, 15.07.1997 - 5 C 596/96
    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Auch das AG Münster, WuM 1997, 498, ist davon ausgegangen, dass es nicht billigem Ermessen widerspricht, die Kosten einer Dämmung des Dachs lediglich auf die Dachgeschosswohnungen umzulegen, auch wenn die übrigen Wohnungen des Hauses wegen insgesamt sinkender Heizkosten von den Wärmedämmmaßnahmen mittelbar profitieren.
  • LG Hamburg, 17.11.1981 - 16 S 41/80
    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Nicht erforderlich ist die Erläuterung jeder einzelnen Rechnungsposition oder die Angabe, worin im einzelnen die Erhöhung des Gebrauchswertes oder eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse sonstige Grund der Baumaßnahme jeweils liegt (LG Halle 2 S 36/98, [a.a.O.] LG Halle 2 S 41/01 - Beschluss vom 13.09.2001, LG Hamburg WuM 1982, 247).
  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10.04.2002, Az. VIII ARZ 3/01 , - in diesem Verfahren - festgestellt, dass es zur Erläuterung einer Mieterhöhungserklärung des Vermieters wegen baulicher Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie im Sinne von § 3 Abs. 3 S. 2 MHG nicht der Beifügung einer Wärmebedarfsberechnung bedarf.
  • KG, 17.08.2000 - 8 REMiet 6159/00

    Einsparung von Heizenergie; Erläuterungspflicht; Begründung des

    Auszug aus LG Halle, 08.02.2002 - 2 S 42/01
    Der Mieterhöhungserklärung der Beklagten vom 26.11.1998 musste entgegen der bisher vertretenen Ansicht des Kammergerichts (KG Berlin ZMR 2000, 759) keine Wärmebedarfsberechnung beigefügt werden.
  • KG, 20.04.2006 - 8 U 204/05

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung wegen baulicher

    Sofern neben Modernisierungsarbeiten gleichzeitig Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen die Instandhaltungskosten nachvollziehbar von den Kosten für die Modernisierung getrennt werden (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage, § 559 BGB, Rdnr. 4; Schmidt/Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 8. Auflage, § 559 b BGB, Rdnr. 28; vgl. RE des Senats vom 17. Januar 2002 - 8 RE - Miet 4/01, NZM 2002, 211; LG Kassel NJW-RR 1992, 1361; LG Halle ZMR 2003, 35; LG Berlin GE 1998, 550; LG Görlitz WuM 2001, 613).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2023 - 11 S 13/23

    Ordentliche Kündigung wegen offener Betriebskostennachzahlungen

    Die Erhöhung muss dabei für einen durchschnittlichen, juristisch und wohnungswirtschaftlich nicht vorgebildeten Mieter verständlich und nachvollziehbar sein (vgl. LG Halle Urt. v. 08.08.2002 - 2 S 42/01, BeckRS 2002, 31157990; Bub/Treier, MietR-HdB/Schultz, Kap. III Rn. 1888 m.w.N.).
  • LG Berlin, 10.09.2019 - 63 S 277/18

    Wohnraummiete: Verteilung der Kosten für Fassadendämmung auf alle Mieter; Merkmal

    Eine Beteiligungsfähigkeit der Wohnung der Klägerin an den Kosten würde dann außer Zweifel stehen, wenn sie an einer Zentralheizung angeschlossen wäre, da eine Reduzierung des Verbrauchs dann allen Wohnungen zugutekommen würde (vgl. LG Halle (Saale), Urteil vom 08. August 2002 - 2 S 42/01 -, Rn. 38 - 39, juris).
  • AG Berlin-Schöneberg, 05.10.2010 - 15 C 120/10

    Abzug fiktiver Instandsetzungskosten muss nachvollziehbar sein!

    Sofern gleichzeitig Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen wurden, setzt das Erfordernis der Erläuterung gemäß § 559b Abs. 1 BGB voraus, dass die Wertverbesserungsmaßnahmen unter Aufschlüsselung der Positionen der jeweiligen Gewerke so genau bezeichnet werden, dass der Mieter nachprüfen kann, ob nicht bloße Instandsetzungsarbeiten in Ansatz gebracht wurden (vgl. LG Halle, ZMR 2003, 35 ff.; LG Görlitz, WM 2001, 613; KG Berlin, GE 2002, 259 f.; LG Berlin, GE 1998, S. 550 f.; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., IV Rn. 383).
  • AG Münster, 19.04.2021 - 28 C 2287/20

    Bei mehreren Modernisierungsarbeiten sind die Gesamtkosten aufzuteilen

    Grundsätzlich kann der Vermieter nämlich beim Erbringen von Eigenleistungen diese als Sach- oder, Arbeitsleistungen mit dem Betrag ansetzen, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten angesetzt werden könnte, lediglich ohne Umsatzsteuer (vgl. LG Halle, Urteil vom 09.08.2002, 2 S 42/01; Börstinghaus in: Schmidt-Futterer, Kommentar zum Mietrecht, 14. Auflage 2019, § 559 BGB, Rn. 58, beck-online).
  • AG Dortmund, 13.01.2009 - 425 C 8864/08

    Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung in Form der Zustimmung zu einer

    Dazu bedarf es zwar nicht der Vorlage einer Wärmebedarfsberechnung (BGH RE vom 10. April 2002 NJW 2002, 2036 [BGH 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01] ; BGH MietPrax-AK § 559b BGB Nr. 1, 2 = WuM 204, 154, NZM 2004, 252, OLG Naumburg NZM 2002, 18, LG Berlin GE 1999, 383, LG Halle ZMR 2003, 35, 36).
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