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   LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20   

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https://dejure.org/2020,38341
LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20 (https://dejure.org/2020,38341)
LG Halle, Entscheidung vom 18.11.2020 - 3 Qs 109/20 (https://dejure.org/2020,38341)
LG Halle, Entscheidung vom 18. November 2020 - 3 Qs 109/20 (https://dejure.org/2020,38341)
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  • LG Aurich, 05.05.2020 - 12 Qs 78/20

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Voraussetzungen

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Schließlich gehen auch Landgerichte nach wie vor davon aus, dass nach dem endgültigen Abschluss eines Strafverfahrens die nachträgliche Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt und ein darauf gerichteter Antrag insoweit unzulässig ist (LG Aurich Beschluss vom 05.05.2020 - 12 Qs 78/20, BeckRS 2020, 10940; LG Magdeburg Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, BeckRS 2020, 2477).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 2 Ws 112/20

    Notwendige Verteidigung: Anspruch eines Beschuldigten auf rückwirkende Bestellung

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Unter eingehender Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Neuregelung aus dem Dezember 2019 und der PKH-Richtlinie EU 2016/1919, die der Anlass für die Änderung der StPO gewesen ist, kommt auch das Hanseatische Oberlandesgericht zu dem Ergebnis, dass ein Beschuldigter nach Art. 4 der PKH-Richtlinie EU 2016/1919 vom 26. Oktober 2016 keinen Anspruch auf eine rückwirkende Bestellung eines notwendigen Verteidigers habe, da der Gesetzgeber in Umsetzung der Richtlinie gerade keinen Systemwechsel in der Frage der Pflichtverteidigerbestellung hin zu einer Bedürftigkeitsprüfung des Beschuldigten beabsichtigt habe (Beschluss vom 16.09.2020 - 2 Ws 112/20, BeckRS 2020, 27077 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Vor diesem Hintergrund sei nur auf eine neuere und nach der gesetzlichen Neuregelung vom 13.12.2019 getroffene Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 09.03.2020 - 1 Ws 19/20, 1 Ws 20/20, NStZ 2020, 625, das eine rückwirkende nachträgliche Bestellung eines Pflichtverteidigers nach wie vor generell als ausgeschlossen ansieht, verwiesen.
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Auch das Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 23.09.2020 - 1 Ws 120/20, BeckRS 2020, 26131, geht in einer aktuellen Entscheidung davon aus, dass eine auf ein beendetes Verfahren bezogene rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Verteidigers auch weiterhin grundsätzlich unzulässig sei.
  • LG Magdeburg, 20.02.2020 - 29 Qs 2/20

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Schließlich gehen auch Landgerichte nach wie vor davon aus, dass nach dem endgültigen Abschluss eines Strafverfahrens die nachträgliche Beiordnung eines Verteidigers grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt und ein darauf gerichteter Antrag insoweit unzulässig ist (LG Aurich Beschluss vom 05.05.2020 - 12 Qs 78/20, BeckRS 2020, 10940; LG Magdeburg Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, BeckRS 2020, 2477).
  • LG Halle, 11.08.2020 - 10a Qs 62/20

    Notwendigkeit einer Verteidigung bei einer Inhaftierung

    Auszug aus LG Halle, 18.11.2020 - 3 Qs 109/20
    Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 18.10.2020 ergänzte der vormalige Beschuldigte seine Gegenvorstellung mit einem Hinweis auf einen Beschluss des Landgerichts Halle vom 11.08.2020 - Az.: 10a Qs 62/20 - und verwies darauf, dass auch anhand der jüngsten Umsetzung der sogenannten PKH-Richtlinie deutlich werde, dass der Gesetzgeber das Institut der Pflichtverteidigung stärken wolle und insbesondere auch den Betroffenen weitestmöglich von Kostenrisiken habe freihalten wollen und müssen.
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