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   LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11   

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LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11 (https://dejure.org/2012,41847)
LG Halle, Entscheidung vom 20.12.2012 - 4 O 490/11 (https://dejure.org/2012,41847)
LG Halle, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 4 O 490/11 (https://dejure.org/2012,41847)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.12.2006 - V ZR 112/06

    Inanspruchnahme des Mieters als Störer

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    aa) Der Beklagte zu 1) ist im Hinblick auf die Kontamination des Nachbargrundstücks nicht Handlungsstörer (zum Begriff: BGH, NJW 2007, 432).

    Für andere, als von ihm selbst verursachte Beeinträchtigungen, haftet der Handlungsstörer jedoch nicht, sondern allein im Ausmaß seiner eigenen Mitverursachung (BGH NJW 2007, 432, 433; BGH NJW 1976, 799).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht selbst bei einer zu Zeiten desselben Eigentümers verursachten Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks allein die Eigentümerstellung zur Begründung der Störereigenschaft nicht aus (BGH NJW 2007, 432; BGH juris , Urteil vom 11.6.1999, Az.: V ZR 377/98).

    Erforderlich ist vielmehr, dass ihm diese Störung bei wertender Betrachtung zuzurechnen ist, weil er die Gefahrenquelle beherrscht (BGH juris , Urteil vom 11.6.1999, Az.: V ZR 377/98) und die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2007, 432; BGH juris, Urteil vom 4.2.2005, Az.: V ZR 142/04).

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch bei einer Mehrheit von Störern - hier zeitlich gestaffelt - jeder Störer allein für die von ihm selbst verursachte Beeinträchtigungen haftet und dies nur im Ausmaß seiner eigenen Mitverursachung (BGH NJW 2007, 432, 433; BGH juris , Urteil vom 22.7.1999, Az.: III ZR 198/98 Rn.26; BGH NJW 1976, 799).

  • BGH, 22.09.2000 - V ZR 443/99

    Beseitigungsanspruch gegen Eigentümer des Nachbargrundstücks

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Insoweit ist ihr die sehr anschauliche Darstellung des Bundesgerichtshofes entgegenzuhalten, nach der der Neueigentümer nicht die Steine beseitigen muss, die sein Voreigentümer auf das Nachbargrundstück geworfen hat (BGH NJW-RR 2001, 232 = BGH; Urteil vom 22.9.2000, Az.: V ZR 443/99).

    Auch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.9.2000 (juris, Az.: V ZR 443/99) bezieht sich - wie vorstehend - nur darauf, dass ein Neueigentümer des Grundstücks für fortdauernde Beeinträchtigungen haftet, die der aktuelle gefahrenträchtige Zustand seines Grundstücks verursacht.

  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Für andere, als von ihm selbst verursachte Beeinträchtigungen, haftet der Handlungsstörer jedoch nicht, sondern allein im Ausmaß seiner eigenen Mitverursachung (BGH NJW 2007, 432, 433; BGH NJW 1976, 799).

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass auch bei einer Mehrheit von Störern - hier zeitlich gestaffelt - jeder Störer allein für die von ihm selbst verursachte Beeinträchtigungen haftet und dies nur im Ausmaß seiner eigenen Mitverursachung (BGH NJW 2007, 432, 433; BGH juris , Urteil vom 22.7.1999, Az.: III ZR 198/98 Rn.26; BGH NJW 1976, 799).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht selbst bei einer zu Zeiten desselben Eigentümers verursachten Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks allein die Eigentümerstellung zur Begründung der Störereigenschaft nicht aus (BGH NJW 2007, 432; BGH juris , Urteil vom 11.6.1999, Az.: V ZR 377/98).

    Erforderlich ist vielmehr, dass ihm diese Störung bei wertender Betrachtung zuzurechnen ist, weil er die Gefahrenquelle beherrscht (BGH juris , Urteil vom 11.6.1999, Az.: V ZR 377/98) und die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2007, 432; BGH juris, Urteil vom 4.2.2005, Az.: V ZR 142/04).

  • BGH, 22.03.1966 - V ZR 126/63

    Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Abwehr einer

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Ebenso erklärt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.3.1966 (juris, Az.: V ZR 126/63) den dortigen Beklagten nicht etwa wegen der früheren Auswirkungen der Kriegsablagerungen für ersatzpflichtig, sondern deshalb, weil durch die aktuelle Ausschwemmung der Schadstoffe es in Zukunft dazu kommen würde, dass die Stahlbrücke durch das aggressive Grundwasser rosten würde, weshalb bereits nunmehr der Schutzanstrich erforderlich ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Auch das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8.11.2007 (juris, Az.: OVG 11 B 14.05) erfordert keinesfalls wegen der "Einheitlichkeit der Rechtsordnung" eine andere zivilrechtliche Bewertung.
  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers;

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Denn diese Regelung ist nur dann anzuwenden, wenn jede der Handlungen den gesamten Schaden verursacht haben kann (BGH NJW 1994, 932).
  • BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04

    Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Erforderlich ist vielmehr, dass ihm diese Störung bei wertender Betrachtung zuzurechnen ist, weil er die Gefahrenquelle beherrscht (BGH juris , Urteil vom 11.6.1999, Az.: V ZR 377/98) und die Beeinträchtigung zumindest mittelbar auf seinen Willen zurückgeht (BGH NJW 2007, 432; BGH juris, Urteil vom 4.2.2005, Az.: V ZR 142/04).
  • BGH, 31.05.2007 - III ZR 3/06

    Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Sie erfasst nur die zweckbestimmte Zuführung von Stoffen, ein auf dieselbe abzielendes Tun oder Unterlassen (BGH juris , Urteil vom 31.5.2007, Az.: III ZR 3/06).
  • BGH, 21.04.1989 - V ZR 248/87

    Beeinträchtigung einer Grenzeinrichtung bei Abriß eines Hauses

    Auszug aus LG Halle, 20.12.2012 - 4 O 490/11
    Auch aus den Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 3.5.1968 (juris, Az.: V ZR 229/64) und 21.4.1989 (NJW 1989, 2541) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

  • BGH, 03.05.1968 - V ZR 229/64

    Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Nachbargrundstücks durch Abgraben

  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 166/92

    Begriff des Einbringens, Einleitens oder Einwirkens; Umfang der Rechte aus einem

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

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